Beitragsbemessungsgrenze & Krankenversicherungsbeitrag 2012
Die Beitragsbemessungsgrenze 2012 liegt bei 45.900 Euro pro Jahr oder 3.825 Euro im Monat. Damit wurde sie im Vergleich zum Jahr 2011 leicht erhöht, sie lag im vergangenen Jahr bei 44.550 Euro jährlich. Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung erhoben werden. Bezieht jemand ein höheres Einkommen, werden dafür keine Beiträge in der Krankenversicherung erhoben. Tendenziell profitieren also Versicherte mit einem hohen Einkommen von der Beitragsbemessungsgrenze, denn ein Teil ihrer Einkünfte bleibt damit beitragsfrei. Die Beitragsbemessungsgrenze wird oftmals mit der Versicherungspflichtgrenze 2012 verwechselt, hat mit dieser aber nichts gemein.
Für die private Krankenversicherung hat die Beitragsbemessungsgrenze zunächst keine Auswirkungen, sie legt ihre Beiträge nicht nach der Höhe des Einkommens fest. Allerdings orientiert sich der Basistarif der privaten Kassen nach dem Höchstsatz in der gesetzlichen Krankenversicherung. Er bemisst sich aus der geltenden Beitragsbemessungsgrenze und dem gesetzlich festgelegten einheitlichen Krankenversicherungsbeitrag 2012. Bei einem Beitragssatz von derzeit 15,5 Prozent und einer monatlichen Beitragsbemessungsgrenze von 3.825 Euro ergibt sich ein maximaler Beitrag in der GKV von 593 Euro pro Monat. Folglich darf auch der Basistarif höchstens 593 Euro pro Monat ausmachen.
Außerdem bestimmt der maximale Monatsbeitrag aus der Beitragsbemessungsgrenze den Zuschuss des Arbeitgebers zur Krankenversicherung. Er liegt im Jahr 2012 bei 279,23 Euro und hat Auswirkungen für Versicherte, die einen hohen Krankenversicherungsbeitrag zu zahlen haben. Sie haben unabhängig von der Höhe der Prämie den über 279,23 Euro hinausgehenden Anteil selbst zu zahlen und erhalten keinen weiteren Zuschuss des Arbeitgebers. Nicht zuletzt bestimmt die Beitragsbemessungsgrenze auch den maximalen Beitrag der privaten Krankenversicherung bei der Einkommenssteuererklärung, der von der Steuer abgesetzt werden kann, siehe hierzu auch die Informationen Private Krankenversicherung in der Steuererklärung
Die Beitragsbemessungsgrenze wird von der Bundesregierung jährlich neu festgelegt. Dabei orientiert sie sich an der Entwicklung der Bruttoeinkommen des Vorjahres. Waren auf Grund der guten Konjunktur in einem Jahr steigende Bruttoeinkommen zu verzeichnen, ist im nächsten Jahr mit einer Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze zu rechnen. Gleichzeitig erhalten die gesetzlichen Kassen mit der Anhebung höhere Einnahmen. Von einer Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze sind vor allem Versicherte mit einem hohen Einkommen betroffen, sie haben durch die Anhebung höhere Beiträge zu zahlen. Letztlich ist eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze also ein Instrument des Gesetzgebers zur Stärkung der gesetzlichen Kassen. Sollen diese durch die Bundesregierung unterstützt werden, ist die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze dazu ein passendes Mittel, denn sie spült höhere Einnahmen in die Kassen der Versicherer.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung ist abzugrenzen von den Beitragsbemessungsgrenzen der Renten- und der Arbeitslosenversicherung. Zwar kennen beide Zweige des deutschen Sozialversicherungssystems ebenfalls eine Beitragsbemessungsgrenze, diese unterscheiden sich in der Höhe aber von der Grenze in der Krankenversicherung.
Die Beitragsbemessungsgrenze ist ebenfalls zu unterscheiden von der Versicherungspflichtgrenze, die festlegt, bis zu welchem Einkommen ein Versicherter der gesetzlichen Versicherungspflicht in der GKV unterliegt.



