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Absicherung von Exportrisiken

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25. Mai 2009 | Blickpunkt, Wirtschaft
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Käuferrisiken und Länderrisiken sind durch die Finanzkrise weltweit gestiegen. Für den Bund ist dies Anlass, die von ihm zur Verfügung gestellte Absicherungsinstrumente für Exportrisiken bis Ende 2010 zu flexibilisieren.

So stehen derzeit insgesamt 117 Mrd. € staatlicher Mittel für Exportkreditgarantien zur Verfügung, mit denen Unternehmen ihre Ausfuhrgeschäfte absichern können. Um noch flexibler reagieren zu können, hat der Bund – zunächst befristet bis Ende 2010 – Neuerungen eingeführt, die die Anwendung der Exportkreditgarantien erweitern:

  • So ist der Selbstbehalt von bisher 15% auf 5% gesenkt worden, ein Prämienaufschlag vorausgesetzt.
  • Der maximale Garantiebetrag pro Exporteur wurde von bisher 80 Mio. € auf 300 Mio. € aufgestockt.
  • Auch bei Geschäften mit anderen EU- und OECD-Ländern ist die staatliche Deckung zukünftig unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungsfähig.
  • Weitere Entlastung gibt es desweiteren bei Avalgarantien und Akkreditivbestätigungen.

Die Nachfrage nach Exportkreditgarantieren kommt derzeit überwiegend von Großunternehmen. Dabei sind die Exportkreditgarantien gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ein sinnvolles Instrument, ihren ohnehin meist schon enggen Liquiditätsspielraum gegen Ausfälle aus dem Exportgeschäft abzusichern. Auch bieten diese Exportkreditgarantien oftmals gerade erst die Möglichkeit, ein kleineres Ausfuhrgeschäft überhaupt durchführen zu können. Die Bearbeitung der Exportkreditgarantien des Bundes erfolgt nicht über den Bund selbst, sondern im Auftrag des Bundes über die Euler Hermes Kreditversicherungs-AG und die PricewaterhouseCoopers AG.

Ein Problem können jedoch auch die Exportkreditgarantien nicht lösen: Nämlich das Problem, aufgrund des derzeitigen engen Liquiditätsrahmens der Banken von der Hausbank überhaupt einen Kredit zu erhalten, um trotz des weltweiten Konjunktureinbruchs Exportaufträge akquirieren zu können. Doch oftmals können hierbei die Instrumente der staatlichen Exportkreditversicherung unterstützend wirken. Sie müssen nur bekannt sein und in Anspruch genommen werden.

 

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