Unterschiede zwischen PKV und GKV
Grundsätzlich unterscheiden sich die private und die gesetzliche Krankenversicherung in einigen zentralen Punkten voneinander. Generell steht der Weg in eine gesetzliche Krankenversicherung jeder Person offen, für den Abschluss einer privaten Krankenversicherung müssen hingegen verschiedene Bedingungen erfüllt sein.
Der Wechsel in die private Krankenversicherung ist im Allgemeinen nur Arbeitnehmern möglich, deren jährlicher Verdienst die jeweils gültige Pflichtversicherungsgrenze überschreiten konnte. Diese liegt für das Jahr 2011 bei 49.500 Euro. Für freiberuflich und selbständig tätige Personen sowie Beamte spielt das jährliche Einkommen hingegen keine Rolle, da sie nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen und somit frei entscheiden können, ob sie sich freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern möchten. Ein PKV Vergleich im Voraus ermöglicht dabei das Auffinden günstiger privater Krankenversicherungen. Die gesetzliche Krankenversicherung nimmt im Gegenzug jede Person auf. Dies bringt vor allem den Vorteil, dass sich auch einkommensschwächere Personen krankenversichern lassen können und eine ärztliche Versorgung somit für jedermann in Deutschland garantiert ist.
Insbesondere für besserverdienende Personen ist der Abschluss einer privaten Krankenversicherung aus finanzieller Sicht sehr lukrativ, da die Höhe des Einkommens für die Bemessung der Beiträge im Rahmen einer privaten Krankenversicherung keine Rolle spielt. Es ist somit vollkommen unerheblich, wie hoch das jährliche Einkommen des Versicherungsnehmers in der privaten Krankenversicherung ist. In diesem Punkt unterscheidet sich die private Krankenversicherung deutlich von ihrem gesetzlichen Pendant. Im Rahmen einer gesetzlichen Krankenversicherung bemisst sich die Höhe des Einkommens, gemäß der Solidargemeinschaft, nach der Höhe des jährlichen Einkommens des Versicherungsnehmers. Es spielt hierbei somit keine Rolle, wie der aktuelle Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers einzuschätzen ist und ob dieser vergleichsweise selten oder häufig medizinische respektive ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen muss. Wie hoch der Krankenversicherungsbeitrag im einzellnen ausfällt, läßt sich mit Hilfe des PKV Rechner online berechnen.
Ein weiterer Unterschied zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung besteht in der Tatsache, dass eine gesetzliche Krankenversicherung auch Personen versichern muss, die unter einer chronischen Erkrankung leiden. Bei den meisten privaten Krankenversicherungen gilt dies als Ausschlusskriterium. Hintergrund: Zum einen haben private Krankenversicherungen ein Wahlrecht, welche Versicherungsnehmer sie aufnehmen möchten und zum anderen arbeiten die Anbieter privater Krankenversicherungen nach streng wirtschaftlichem Prinzip. Aufgrund der Tatsache, dass chronisch kranke Personen in aller Regel umfangreiche medizinische Leistungen in Anspruch nehmen müssen, würden die anfallenden Beiträge für diese Personen sehr schnell hohe Summen annehmen, die für den Versicherungsnehmer keineswegs attraktiv, jedoch aus Sicht des Versicherungsanbieters notwendig wären, um weiterhin „grüne Zahlen“ schreiben zu können. Entsprechend wird der Antragsteller im Rahmen der Gesundheitsprüfung ausführlich nach chronischen respektive Vor-Erkrankungen befragt, damit der jeweilige Anbieter das individuelle Kostenrisiko, das der Versicherungsnehmer für Versicherungsgesellschaft bedeutet, einschätzen kann. Desweiteren weisen die PKV Tarife unterschiedliche Beitragsentwicklungen auf, die die Stiftung Warentest und andere Analysehäuser in ihrem PKV Test durchleuchten.
Während der Elternzeit oder Mutterschaft kann der Versicherungsnehmer im Rahmen einer gesetzlichen Krankenversicherung den vollen Leistungsumfang in Anspruch nehmen, ohne Beiträge zahlen zu müssen. Zudem ist das Neugeborene bereits nach der Geburt automatisch im Rahmen der Familienversicherung mitversichert. Eine kostenfreie Familienversicherung wird im Gegenzug von der privaten Krankenversicherung nicht angeboten. Hierbei muss jedes Familienmitglied separat und gegen Zahlung entsprechender Zusatzbeiträge versichert werden.
Im Rahmen einer privaten Krankenversicherung kann der Versicherungsnehmer den jeweiligen Leistungsumfang nach eigenen Vorstellungen mitbestimmen. Anhand des Baukastensystems kann der Versicherungsnehmer konkret entscheiden, mit welchen zusätzlichen Leistungen er den eigenen Versicherungsschutz erweitern möchte. Diese Möglichkeit besteht im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung hingegen nicht.



