Eine Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer ist nach einer aktuellen Entscheidung des Finanzgerichts Köln nicht möglich bei einer Steuerfreistellung aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens. Dividenden einer ausländischen Tochtergesellschaft, die nach einem Doppelbesteuerungsabkommen im Inland von der Besteuerung freigestellt sind, können daher nicht der deutschen …
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