Bei einem der Stromversorgung eines Videospielgeräts dienenden Adapter handelt es sich jeweils um Zubehör zu einem Gesellschaftsspiel der Pos. 9504 KN, welches ausschließlich einem bestimmten Videospielgerät dient. Die Zugehörigkeit des Zubehörs eines Videospielgeräts zu diesem Kap. 95 KN ergibt sich in Anwendung der AV 1. Danach sind der Wortlaut der
LesenTag: 18. April 2014
Lizenzzahlungen in der Zollprüfung
Die Zollbehörden können die Geschäftsunterlagen geschäftlich mittelbar an einer Einfuhr beteiligter Personen prüfen, um sich von der Richtigkeit der Angaben in der Zollanmeldung zu überzeugen oder die für eine zutreffende rechtliche Behandlung des Einfuhrgeschäfts erforderlichen Angaben zu ermitteln. Mittelbar beteiligt ist ein Dritter, der eingeführte Waren (hier: Musik-CDs) von dem
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