Lizenzzahlungen in der Zollprüfung

Die Zollbehörden können die Geschäftsunterlagen geschäftlich mittelbar an einer Einfuhr beteiligter Personen prüfen, um sich von der Richtigkeit der Angaben in der Zollanmeldung zu überzeugen oder die für eine zutreffende rechtliche Behandlung des Einfuhrgeschäfts erforderlichen Angaben zu ermitteln. Mittelbar beteiligt ist ein Dritter, der eingeführte Waren (hier: Musik-CDs) von dem

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