Widerruf der Lieferung eines Gefechtsübungszentrums an Russland

Dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle steht sowohl bei der Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung als auch bei deren Widerruf ein Vorrecht zu einer politischen Entscheidung darüber zu, ob die Ausfuhr von Wirtschaftsgütern den Schutzzweck der gesetzlichen Regelungen gefährdet und insbesondere eine erhebliche Störung der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu erwarten

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