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Deutsche Niederlassungserlaubnis für US-Amerikanier

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1. April 2010 | Recht

Aus dem deutsch- amerikanischen Freundschafts,- Handels- und Schifffahrtsvertrag vom 29. Oktober 1954 ergibt sich weder ein Anspruch eines US-amerikanischen Staatsangehörigen auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer (unselbständigen) Erwerbstätigkeit ohne Vorrangprüfung nach § 39 Abs. 2 AufenthG noch ein Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis zwecks Niederlassung ohne Eigenkapital.

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 26. März 2010 – 11 ME 33/10

 

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