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Incoterms 2010

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21. September 2010 | Handelsrecht

Die Internationale Handelskammer (ICC) hat eine neue Version der Incoterms veröffentlicht. Die überarbeitete Fassung der weltweit benutzten Lieferklauseln berücksichtigt Neuerungen in der Handelspraxis und im Transportwesen. Sie werden zum 1. Januar 2011 gültig und lösen somit die Incoterms 2000 ab.

Die Incoterms-Klauseln der Internationalen Handelskammer haben sich zu einem internationalen und nationalen Standard bei Handelsverträgen entwickelt. Sie regeln die Verteilung der Transportkosten, den Gefahrenübergang sowie Details der Geschäftsabwicklung. Durch die Eindeutigkeit und Klarheit der Regeln können sich beide Vertragsparteien vor Rechtsstreitigkeiten schützen. Bereits seit mehr als sieben Jahrzehnten nutzen Unternehmer weltweit die Incoterms. Die Incoterms genießen jedoch keinen Gesetzesstatus, die jeweiligen Lieferklauseln müssen vielmehr von den Vertragsparteien jeweils vereinbart werden.

Mit der Veröffentlichung der mittlerweile siebten Revision des Regelwerks verbleiben von den vormals 13 Klauseln nur noch neun. Zwei neue Klauseln, DAT und DAP, kommen hinzu und ersetzen die Klauseln DAF, DES, DEQ und DDU.

Die Incoterms 2010 sind, anders als bisher, nach Transportarten gegliedert. Zum einen gibt es Klauseln, die für jede Transportart – zu Land, Luft und Wasser – und den multimodalen Transport konzipiert sind. Diese Klauseln empfehlen sich insbesondere für den Containertransport. Zum anderen gibt es Klauseln, die ausschließlich für den See- und Binnenschiffstransport verfasst wurden und für konventionelle Fracht geeignet sind. Einleitende Anwendungshinweise sollen nunmehr einer einfacheren Anwendbarkeit der Klauseln dienen.

 

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