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Freihandelsabkommen mit Südkorea

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17. September 2010 | Zollrecht

Die EU-Mitgliedstaaten und Südkorea haben nach dreijähriger Verhandlungsdauer gestern in Brüssel das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Korea von den EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet und die vorläufige Anwendung ab Anfang Juli 2011 beschlossen worden. Mit dem Abkommen ist es erstmals gelungen, einen umfassenden wechselseitigen Abbau nicht-tarifärer Handelshemmnisse durchzusetzen.

Zu dem Freihandelsabkommen ist noch die Zustimmung des Europäischen Parlaments erforderlich, die voraussichtlich in den nächsten Wochen erfolgen wird. Im Anschluss daran kann das Abkommen zum 1. Juli 2011 vorläufig in Kraft treten.

 

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