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Ursprungszeugnisse aus Indien

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20. Februar 2010 | Zollrecht

Nach einer Mitteilung der Europäischen Kommission stellen die indischen Behörden derzeit Ursprungszeugnisse Form A aus, die nicht mit den erforderlichen drucktechnischen Sicherheitsmerkmalen bei Farbe und Guilloche übereinstimmen. Die Europäische Kommission hat einer Verwendung dieser abweichenden Ursprungszeugnisse Form A bis Ende des Jahres 2010 zugestimmt.

Derartige nach dem 31. Dezember 2010 ausgestellte Ursprungszeugnisse Form A aus Indien dürfen dann nicht mehr als Präferenznachweis akzeptiert werden.

 

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