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Ursprungszeugnisse aus Tonga

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19. Februar 2010 | Zollrecht

In Tonga ausgestellte Ursprungszeugnisse Form A werden seitens der EU im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems seit dem 4. Februar 2010 anerkannt.

Wie die EU-Kommission mitteilte, hat ihr die zuständige Behörde Tongas nun die verwendeten Stempelabdrucke angezeigt, so dass die Voraussetzungen für die Anerkennung von Präferenznachweisen auf der Grundlage des Allgemeinen Präferenzsystems (APS/GSP) damit seit dem 4. Februar 2010 erfüllt sind.

 

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