Ursprungszeugnisse aus Tonga
19. Februar 2010 | Zollrecht
In Tonga ausgestellte Ursprungszeugnisse Form A werden seitens der EU im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems seit dem 4. Februar 2010 anerkannt.
Wie die EU-Kommission mitteilte, hat ihr die zuständige Behörde Tongas nun die verwendeten Stempelabdrucke angezeigt, so dass die Voraussetzungen für die Anerkennung von Präferenznachweisen auf der Grundlage des Allgemeinen Präferenzsystems (APS/GSP) damit seit dem 4. Februar 2010 erfüllt sind.


