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Warenverkehrsbescheinigungen aus Jamaika

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19. Februar 2010 | Zollrecht

Nach einer Mitteilung der Europäischen Kommission vom 12. Januar 2010 ist die Frist für von den Zollbehörden Jamaikas ausgestellten Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1, die nicht mit den drucktechnischen Sicherheitsmerkmalen (Farbe und Guilloche) übereinstimmen, nachträglich nochmals bis zum 30. April 2010 verlängert worden.

Die bis zum dem 30. April 2010 ausgestellte, jamaikanischen EUR.1-Warenverkehrsbescheinigungen müssen daher als Präferenznachweis akzeptiert werden, auch wenn sie hinsichtlich der erforderlichen drucktechnischen Sicherheitsmerkmalen nicht den Anforderungen entsprechen.

 

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