Die im Rahmen der Ermittlung der Höhe der anzurechnenden ausländischen Quellensteuern maßgebende Regelung des § 34c Abs. 1 Satz 4 EStG enthält mit der Bezugnahme auf die „diesen Einkünften zugrunde liegenden Einnahmen“ einen spezifischen Veranlassungsbezug, der den Abzug von Betriebsausgaben und Betriebsvermögensminderungen in sachlicher und zeitlicher Hinsicht begrenzt. Dies entschied
LesenKategorie: Doppelbesteuerungsabkommen
Aktuelle Informationen zu Doppelbesteuerungsabkommen
Einkünfte aus einem us-amerikanischen „401(k) pension plan“
Leistungen aus einem US-amerikanischen Altersvorsorgeplan „401(k) pension plan“ sind sonstige Einkünfte gemäß § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG. Die Einkünfte sind nach § 22 Nr. 5 Satz 2 EStG in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen Kapitalauszahlung und Einzahlungen zu besteuern, sofern der Steuerpflichtige während der Ansparphase nicht der inländischen Besteuerung
LesenKarlsruhe -und das EU-Freihandelsabkommen („Wirtschaftspartnerschaftsabkommen“) mit Japan
Das Bundesverfassungsgericht hat eine von 9.393 Beschwerdeführern eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen die Zustimmung der Bundesregierung zum Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft (WAP bzw. JEFTA: “ Agreement between the European Union and Japan for an Economic Partnership“)) nicht zur Entscheidung angenommen. Abschluss des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens Am
LesenDoppelbesteuerung – und das Verständigungsverfahren nach dem EU-Schiedsübereinkommen
Das Verständigungs- und Schlichtungsverfahren nach dem EU-Schiedsübereinkommen hat obligatorischen Charakter, es führt daher bei Vorliegen der Voraussetzungen zwingend zur Beseitigung der Doppelbesteuerung. Wenn durch ein Gerichts- oder Verwaltungsverfahren endgültig festgestellt ist, dass eines der beteiligten Unternehmen durch Handlungen, die eine Gewinnberichtigung zur Folge haben, einen empfindlich zu bestrafenden Verstoß gegen
LesenAuslegung eines Doppelbesteuerungsabkommens – und die Änderungen im OECD-Musterkommentar
Welchen Einfluss hat eine Änderung des OECD-Musterkommentars auf die Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen? Mit dieser Frage hatte sich aktuell der Bundesfinanzhof zu befassen: Es widerspricht der ständigen Spruchpraxis des Bundesfinanzhofs, im Sinne einer dynamischen Abkommensauslegung der späteren Fortentwicklung oder Änderung von OECD-Verlautbarungen eine streitentscheidende Bedeutung für das Verständnis bereits zuvor verhandelter
LesenNichtrückkehrtage von Grenzgängern – oder: der Chorsänger in der Schweiz
Das Mitglied eines Opernchors ist „Künstler“ i.S. von Art. 17 Abs. 1 Satz 1 DBA-Schweiz 1971/2010. Das Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaats nach Art. 17 Abs. 1 Satz 1 DBA-Schweiz 1971/2010 umfasst auch die Vergütungsteile, welche dem Künstler für die Mitwirkung an Proben gezahlt werden, die der Vorbereitung der Auftritte vor Publikum
LesenAbzugssteuern für ausländische Künstler, Freistellungsbescheinigungen – und das Doppelbesteuerungsabkommen
Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die durch im Inland ausgeübte oder verwertete künstlerische, sportliche, artistische oder ähnliche Darbietungen erzielt werden, einschließlich der Einkünfte aus anderen mit diesen Leistungen zusammenhängenden Leistungen, die mangels eines inländischen Wohn- oder Geschäftssitzes der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen, sind gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d EStG
LesenBritische Claw-back-Besteuerung – und das DBA
Es wird daran festgehalten, dass der Gewinn aus der Veräußerung einer in Großbritannien belegenen Immobilie nach dem DBA-Großbritannien 1964/1970 in Deutschland besteuert werden darf, wenn die Veräußerung nach britischem Steuerrecht nur dazu führt, dass zuvor gewährte Abschreibungen auf Teile der Immobilie rückgängig gemacht werden -„Claw-back-Besteuerung“- . Der wegen materiell fehlerhafter
LesenBeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer aus Südafrika – und die Nacherhebung der Lohnsteuer
Bei der Durchführung des Lohnsteuerabzugs beschränkt steuerpflichtiger Arbeitnehmer ersetzt die Freistellungsbescheinigung nach § 39b Abs. 6 EStG aufgrund des Verweises in § 39d Abs. 3 Satz 4 Halbsatz 1 EStG auf § 41c EStG und § 39b Abs. 6 EStG die Bescheinigung nach § 39d Abs. 1 Satz 3 EStG
LesenZahlungen in eine schweizerische Pensionskasse – zum vorzeitigen Ruhestand
Eine Spezialeinlage, die ein Arbeitgeber in eine schweizerische Pensionskasse zur Erleichterung des vorzeitigen Ruhestandes seines Arbeitnehmers und zum Ausgleich der damit verbundenen Rentenminderungen leistet, kann gemäß § 3 Nr. 28 EStG zur Hälfte steuerfrei sein. Voraussetzung ist aber, dass die Zahlung in das Obligatorium der Pensionskasse geleistet wird. Soweit die
LesenGeschäftsführervergütung bei einer luxemburgischen S.a.r.l. – und deren Tätigkeit in Deutschland
Ein in Luxemburg tätiger, aber in Deutschland wohnender Arbeitnehmer erzielt Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 19 EStG, für die das Besteuerungsrecht gemäß Art. 10 DBA-Luxemburg 1958/1973 Deutschland zusteht, soweit die Tätigkeit im Inland ausgeübt wurde. Bei der Frage, ob der Geschäftsführer einer luxemburgischen S.a.r.l. nach dem Gesamtbild der Verhältnisse
LesenDer finale Betriebsstättenverlust – bei der Anteilsveräußerung an der ausländischen Betriebsstätte
Leistet der Veräußerer bei der entgeltlichen Übertragung eines Mitunternehmeranteils an einer ausländischen Personengesellschaft wegen der schlechten wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft an den Erwerber eine Ausgleichszahlung, kann er insoweit keinen inländischen Verlust geltend machen, als die Personengesellschaft über ausländische Betriebsstätten verfügt, die nach dem einschlägigen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nicht
LesenEU-Betriebsstätten – und deutscher Progressionsvorbehalt
Niederländische Einkünfte aus einer Tätigkeit als „Belastingadviseur“ sind nach dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen; und vom Vermögen sowie verschiedener sonstiger Steuern und zur Regelung anderer Fragen auf steuerlichem Gebiete vom 16.06.1959 -DBA-Niederlande 1959-
LesenDas Sonderbetriebsvermögen II einer niederländischen Obergesellschaft
Der Anwendung der Grundsätze zur Zuordnung von Sonderbetriebsvermögen zu mittelbaren Gesellschaftern einer Personengesellschaft steht nicht entgegen, dass es sich bei der Obergesellschaft um eine Personengesellschaft niederländischen Rechts (commanditaire vennootschap -CV-) handelt. Zum einen sind § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG und die Rechtsprechung zur steuerlichen Behandlung von
LesenDie US-Quellensteuer auf Lebensversicherungen – und die deutsche Erbschaftsteuer
Die vom Erwerber in den USA auf eine Versicherungsleistung gezahlte Quellensteuer („Federal Income Tax Withheld“) ist weder nach § 21 ErbStG noch nach den Vorschriften des DBA USA-Erb auf die deutsche Erbschaftsteuer anzurechnen. Von der Versicherungssumme ist die einbehaltene Quellensteuer als Nachlassverbindlichkeit abzuziehen, wenn die Quellensteuer deshalb erhoben wird, weil
LesenDas Reisebüro in der Türkei – als Betriebsstätte im deutschen Gewerbesteuerrecht
Der in § 9 Nr. 3 GewStG verwendete Begriff der Betriebsstätte bestimmt sich nicht nach der Definition des jeweils einschlägigen DBA, sondern nach innerstaatlichem Recht . Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird (§ 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG), d.h. soweit für ihn im
LesenDividenden aus Sonderbetriebsvermögen II einer spanischen Personengesellschaft
Die Besteuerung des in Deutschland ansässigen Gesellschafters einer spanischen, nach dortigem im Gegensatz zum deutschen Recht steuerlich als intransparent behandelten Personengesellschaft (hier: in der Rechtsform der Sociedad en Commandita – SC) ist nach Maßgabe des DBA-Spanien 1966 auf der Grundlage des deutschen und nicht des spanischen Steuerrechts vorzunehmen . Die
LesenDie Besteuerung der als US-LLP organisierten Anwaltssozietät
Nach Art. 14 Abs. 1 DBA-USA 1989 können Einkünfte, die eine in einem Vertragsstaat ansässige natürliche Person aus selbständiger Arbeit bezieht, nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, dass die Arbeit im anderen Vertragsstaat ausgeübt wird und die Einkünfte einer festen Einrichtung zuzurechnen sind, die der natürlichen Person
LesenWährungsverlusten bei Investition in Auslandsbetriebsstätten
Ist eine deutsche Personengesellschaft (Oberpersonengesellschaft) an einer ausländischen Personengesellschaft beteiligt, mindert ein Währungsverlust aus der Liquidation der ausländischen Unterpersonengesellschaft nicht den im Inland steuerpflichtigen Gewerbeertrag. Sind die aus der Beteiligung an einer Unterpersonengesellschaft erzielten und nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung befreiten ausländischen (hier: US-amerikanischen) Einkünfte gemäß § 180
LesenDeutsch-schweizerische Rheinkraftwerke – und das Aargauer Abkommen
Nach § 4 i.V. mit § 7 Abs. 2 des Aargauer Abkommens gelten für die Steuern von den Einkünften (Einkommen, Gewerbeertrag, Erwerb) folgende Grundsätze: Nach § 7 Abs. 2 des Aargauer Abkommens ist für die Ermittlung der (Gesamt-)Einkünfte der Kraftwerksbetreiberin in jedem der beiden Staaten die eigene Gesetzgebung maßgebend. Bei
LesenFehlende tatsächliche Besteuerung im Ansässigkeitsstaat – und die Rückfallklausel im DBA-Südafrika
Art. 16 Abs. 1 DBA-Südafrika bestimmt, dass Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person für frühere unselbständige Tätigkeit gezahlt werden, „nur“ im Ansässigkeitsstaat besteuert werden können, wenn diese Einkünfte im Ansässigkeitsstaat „der Besteuerung unterliegen“. In einem Verfahren zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hat der Bundesfinanzhof Art. 16
LesenZuordnung des Besteuerungsrechts nach der sog. Entwicklungshelferklausel
Nach Art.19 Abs. 3 DBA-Indonesien können Vergütungen, die im Rahmen eines Entwicklungshilfeprogramms (u.a.) eines Vertragsstaats aus Mitteln, die ausschließlich von diesem Staat bereitgestellt werden, an Fachkräfte oder freiwillige Helfer gezahlt werden, die in den anderen Vertragsstaat mit dessen Zustimmung entsandt worden sind, nur in diesem Staat besteuert werden. Dem Ausschließlichkeitserfordernis
LesenDer in Deutschland ansässige zypriotische Unternehmer
Gemäß Art. 23 Abs. 1 Buchst. a Satz 1 DBA-Zypern 1974 werden bei einer in Deutschland ansässigen Person u.a. die Einkünfte aus Zypern von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer ausgenommen, die dort nach dem Abkommen besteuert werden können. Die Frage, ob die Einkünfte des Klägers in Zypern besteuert werden können,
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