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Doppelbesteuerungsabkommen mit Georgien

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Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zu dem am 1. Juni des vergangenen Jahres abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen mit Georgien vorgelegt. Vorgesehen ist, dass die Bundesrepublik in gewissem Umfang auf Steuern verzichtet, während sie andererseits die bisherige Anrechnungen georgischer Steuern nicht mehr oder nicht mehr in der bisherigen Höhe gewähren muss, weil Georgien ebenfalls auf Quellensteuern verzichtet.

In weiten Bereichen orientiert sich das DBA-Georgien am DBA-Musterabkommen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).

 

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