Folterwerkzeug
1. August 2005 |
Ausfuhrbestimmungen
In einer neuen Verordnung hat der EU-Rat den Handel mit Gütern neu geregelt, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder zu anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden könnten. Soweit die (in einer Liste im Anhang zur Verordnung einzeln aufgeführten) Gegenstände ausschließlich der Vollstreckung der Todesstrafe oder der Folter dienen, ist [...]
