Deutsch-französisches Erbschaftsteuer-Doppelbesteuerungsabkommen
6. April 2009 |
Doppelbesteuerungsabkommen
Am 2. April 2009 wurde das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Nachlässe, Erbschaften und Schenkungen durch Austausch der entsprechenden Urkunden ratifiziert, so dass das bereits 2006 geschlossene deutsch-französische Doppelbesteuerungsabkommen am 3. April 2009 in Kraft getreten ist. Das neue Doppelbesteuerungsabkommen findet Anwendung auf alle Erbschaften, bei [...]



