Durch die Ablehnung eines Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Zollschuldners erlischt die Zollschuld gemäß Artikel 233 ZK nicht. Das Erlöschen einer Zollschuld ist seit dem 01.05.2016 in Artikel 124 UZK geregelt und gilt über § 21 Abs. 2 UStG auch für die Einfuhrumsatzsteuer, so dass §
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Mangelnde Sorgfalt der Zollbehörden
Mangelnde Sorgfalt der nationalen Zollbehörden kann zu einer den Erlass einer Zollschuld rechtfertigenden besonderen Lage führen. Dies ist nach einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union der Fall, wenn die genannten Behörden eine Sicherheit akzeptieren, die nicht ausreicht, um eine Zollschuld abzusichern, die sich aus einer Gesamtheit von externen gemeinschaftlichen
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