Bei einer Herkunftsangabe „Made in Germany“ müssen nicht alle Produktionsvorgänge in Deutschland stattfinden. Abzustellen ist bei Industrieprodukten vielmehr auf denjenigen Ort der Herstellung der Ware, an dem das Industrieerzeugnis seine für die Verkehrsvorstellung maßgebende Qualität und charakteristischen Eigenschaften erhält.
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