Besteuerung ausländischer Pensions- und Investmentsfonds in Frankreich

Die EU-Kommission hat Frankreich förmlich aufgefordert, seine Steuervorschriften mit diskriminierenden Bestimmungen für ausländische Pensions- und Investmentfonds zu ändern. Nach diesen Vorschriften werden Dividenden an ausländische Pensions-und Investmentfonds (Dividendenzahlungen ins Ausland) stärker besteuert als Dividendenzahlungen an inländische Pensions- und Investmentfonds (inländische Dividendenzahlungen). Auf Dividendenzahlungen an Pensions- und Investmentfonds in anderen Mitgliedstaaten oder EWR-Ländern wird eine Quellensteuer von 25 % erhoben (oder weniger, wenn dies in bilateralen Verträgen vereinbart wurde), während bei inländischen Fonds keine Quellen- oder ähnliche Steuern erhoben werden. Darin sieht die Kommission einen Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit, die im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und im EWR-Abkommen verankert ist.

Besteuerung ausländischer Pensions- und Investmentsfonds in Frankreich

Die Aufforderung an Frankreich erging in Form von mit Gründen versehenen Stellungnahmen, der zweiten Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 258 AEUV. Erhält die Kommission von der französischen Regierung binnen zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort auf diese Stellungnahmen, kann sie den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen.