Der Rat der EU hat am 26. April 2010 mit dem Beschluss 2010/232/GASP die die mit dem Gemeinsamen Standpunkt 2006/318/GASP verhängten restriktiven Maßnahmen gegen Birma/Myanmar um ein weiteres Jahr verlängert. Gleichzeitig wurden die Namensanhänge der Embargo-Verordnung aktualisiert.

Die Verlängerung erfolgte angesichts der Situation in Birma/Myanmar und insbesondere der Tatsache, dass sich die Menschenrechtslage nicht gebessert hat und keine substanziellen Fortschritte in Richtung auf einen alle Seiten einschließenden Demokratisierungsprozess erkennbar sind, auch wenn ein neues Wahlgesetz erlassen wurde und die Regierung des Landes für 2010 Mehrparteienwahlen angekündigt hat.






