Bürgschaften sind in der heutigen Zeit zu einer Selbstverständlichkeit geworden und helfen Menschen dabei, sich Dinge leisten zu können, auch wenn sie nicht ausreichend Sicherheiten mitbringen. Dass es verschiedene Formen der Bürgschaft gibt, ist vielen Menschen allerdings nicht bekannt. Dabei ist es wichtig, sich mit den jeweiligen Varianten zu beschäftigen.

Die Ausfallbürgschaft als Klassiker dieser Form
Besonders häufig wird die Ausfallbürgschaft in Anspruch genommen. Hierbei handelt es sich um die Form, bei der ein Bürge nur dann agieren muss, wenn keine Vollstreckung beim Schuldner erfolgen kann. Es handelt sich allerdings um einen recht langen Prozess für den Gläubiger. Wenn der Schuldner nicht zahlen kann und in Insolvenz geht, muss die Ausfallhöhe erst einmal festgestellt werden. Wenn diese feststeht und deutlich wurde, dass der Schuldner nicht zahlen kann, dann muss der Bürge einspringen.
Die Befristung einer Bürgschaft
Bürgschaften müssen nicht über die ganze Laufzeit einer vertraglichen Vereinbarung abgeschlossen werden. Möglicherweise hat der Schuldner nur für eine bestimmte Zeit Probleme, die notwendigen Sicherheiten zu bieten. Für diesen Zeitraum kann dann der Bürge eingesetzt werden. Im Vertrag wird festgehalten, wie lang der Zeitraum ist. Sobald dieser abgelaufen ist, steht der Bürge nicht mehr zur Verfügung.
Die Höchstbetragsbürgschaft
Eine weitere Option ist es, sich für eine Bürgschaft mit einem Höchstbetrag zu entscheiden. Hier wird vertraglich festgehalten, bis zu welchem Betrag ein Bürge zahlen muss. Das muss nicht unbedingt der Kreditbetrag sein. Es kann sich auch um einen geringeren Betrag handeln. Je geringer der Betrag für die Bürgschaft ist, umso geringer ist auch das Risiko für den Bürgen. Daher kann das eine gute Alternative sein, wenn sowohl Gläubiger als auch Schuldner und Bürge einverstanden sind.
Die Vorauszahlungsbürgschaft
Die Vorauszahlungsbürgschaft wird auch als Anzahlungsbürgschaft bezeichnet und dient als eine Form der Absicherung, wenn es um ein Bauvorhaben geht. Der Auftraggeber soll auf diese Weise eine Sicherheit haben, die vor einem vollständigen Verlust schützt, wenn der Auftragnehmer in Insolvenz geht. Wenn die vereinbarten Zwischenziele erreicht wurden, dann erfolgt die Rückzahlung der Bürgschaft.
Die Mitbürgschaft mit mehreren Bürgen
Wer nicht nur einen, sondern gleich mehrere Bürgen zur Verfügung hat, der kann sich für eine Mitbürgschaft entscheiden. Hier werden mehrere Bürgen in den Vertrag aufgenommen.