Einreihung von Graustufen-Datenmonitoren

Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung zur zollrechtlichen Einreihung von Monitoren geändert: Dass ein Monitor nicht nur Bilder wiedergeben kann, die von einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine stammen, sondern auch aus anderen Quellen stammende Bilder, verleiht ihm, so der Bundesfinanzhof in einem aktuell veröffentlichten Urteil, noch keine „eigene Funktion“ (andere Funktion als Datenverarbeitung) i.S. der Anm. 5 E zu Kap. 84 KN.

Einreihung von Graustufen-Datenmonitoren

Ein Monitor führt auch nicht deshalb eine andere Funktion als Datenverarbeitung aus, so der Bundesfinanzhof weiter, weil er in der Lage ist, im Schwarz-Weiß-Bild Graustufen exakt wiederzugeben, und deshalb für die Bildwiedergabe radiologischer Aufnahmen besonders geeignet ist.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 23. September 2009 – VII R 42/07