Gesetz zur Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken und der Steuerhinterziehung

Das Bundesfinanzministerium hat den Referentenentwurf für ein “Gesetz zur Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken und der Steuerhinterziehung” vorgelegt, das auf Steueroasen abzielt. Die Bundesregierung soll hierin ermächtigt werden, bestimmte steuerliche Regelungen ganz oder zum Teil nicht anzuwenden oder von der Erfüllung erhöhter Nachweispflichten abhängig zu machen, wenn Geschäftsbeziehungen zu Personen oder Personenvereinigungen in Staaten oder Gebieten bestehen, die die Standards der OECD zum Auskunftsaustausch in Steuersachen nicht akzeptieren. Darüber hinaus sollen die Mitwirkungs-und Aufbewahrungspflichten natürlicher Personen in Bezug auf Kapitalanlagen im Ausland erweitert sowie die Prüfungsrechte der Finanzbehörden ausgedehnt werden.

Gesetz zur Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken und der Steuerhinterziehung

Häufig stoßen Finanzbehörden, die bei ihren Ermittlungen gegen vermeintliche oder tatsächliche Steuerhinterzieher Auskünfte im Ausland einholen müssen, an Grenzen. Denn bei Tätigkeiten, die über das deutsche Staatsgebiet hinausreichen, sind die Finanzbehörden auf die Amtshilfe ausländischer Finanzbehörden angewiesen. Die Bereitschaft zur Amtshilfe ausländischer Behörden ist daher nach Ansicht des Bundesfinanzministeriums inzwischen unverzichtbar, zumal grenzüberschreitende Steuerstraftaten alltäglich geworden sind.

So hat die Organisation für Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) Standards wie etwa das Musterabkommen von 2002 zum Auskunftsaustausch in Steuersachen entwickelt. Diese Standards verlangen, dass Informationen, die für die Besteuerung relevant sind, zugänglich sein und auf Anfrage ausländischer Finanzbehörden zur Verfügung gestellt werden müssen. Zu diesen Informationen gehören etwa Bankinformationen und Informationen über die Eigentumsverhältnisse an Gesellschaften. Doch gibt es in Europa und weltweit Länder, die sich nicht an diese OECD-Standards halten. Durch ihre Verweigerung der Zusammenarbeit fördern und begünstigen Steueroasen, so das BMF, geradezu die Steuerhinterziehung durch Bürger anderer Staaten. Auf diese Weise gehen nicht nur Deutschland, sondern auch zahlreichen anderen Ländern erhebliche Summen an Steuergeldern für das Gemeinwohl verloren.

Um diese OECD-Standards international durchzusetzen, sollen nach dem jetzt vorliegenden Referentenentwurf folgende Maßnahmen ergriffen werden:

  • Möglichkeit der Einschränkung bestimmter steuerlicher Regelungen bei Geschäftsbeziehungen zu Staaten und Gebieten, die sich nicht an die OECD-Standards halten;
  • Verbesserung der Möglichkeiten der Finanzbehörden zur Aufklärung steuerlicher Sachverhalte durch erweitere Mitwirkungs- und Aufbewahrungspflichten natürlicher Personen in Bezug auf Kapitalanlagen im Ausland sowie erweiterte Prüfungsrechte der Finanzbehörden

Der Referentenentwurf des “Gesetzes zur Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken und der Steuerhinterziehung” wird das Bundeskabinett voraussichtlich Mitte Februar 2009 beschäftigen.