Griechenland verschiebt den Beginn der Einführung von EMCS um zwei Monate bis Juni 2010.

Beförderungsvorgänge nach Griechenland müssen daher bis zum 31. Mai 2010 – wie derzeit – papiergestützt abgewickelt werden. Die elektronische Eröffnung und Umleitung von Beförderungen verbrauchsteuerpflichtiger Waren nach Griechenland wird in EMCS erst ab dem 1. Juni 2010 möglich sein.
Ausfuhren von verbrauchsteuerpflichtigen Waren sind, solange Griechenland nicht an EMCS teilnimmt, nur insoweit mit EMCS möglich, wenn die elektronische Ausfuhranmeldung bei einer deutschen Ausfuhrzollstelle abgegeben wird.