Weitere Wirtschaftssanktionen der EU gegen Russland sind am 12. September 2014 in Kraft getreten.
Laut Mitteilung des Rats der Europäischen Union ist das die Reaktion auf die Zuspitzung der Lage in der Ukraine. Die bereits Ende Juli beschlossenen Sanktionen in den Bereichen Dual Use, Rüstung, Energie und Zugang zum Kapitalmarkt werden dabei verschärft. Außerdem werden die Bedingungen für Einreisesperren und Finanzsanktionen auf die Firmen und Personen ausgeweitet, die mit den Separatisten in der Ostukraine eine geschäftliche Beziehung unterhalten. Zusätzlich sind weitere Einzelpersonen gelistet worden.
Wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilt, erhalten Unternehmen bei der Deutschen Bundesbank (im Finanzbereich) und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle / BAFA (für Güter) weiterführende Informationen.
Darüber hinaus besteht seit Ende August 2014 ein neues Informationsangebot für Unternehmen: Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie[1] gibt die bundeseigene Außenwirtschaftsgesellschaft „Germany Trade and Invest“ (GTAI) Auskunft zum aktuellen Stand der Sanktionen, den russischen Gegenmaßnahmen und der dortigen Wirtschaftslage. Außerdem sind dort Informationen über die Auswirkungen auf einzelne Branchen erhältlich. Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie erläutert, dass die neue Info-Seite Hinweise zur Absicherung von Exporten nach und Investitionen in Russland gibt. Hier sind auch Hinweise auf Unterstützungsmöglichkeiten bei kurzfristigen Liquiditätsengpässen zu erfahren. Dieses Angebot soll die GTAI ständig weiter entwickeln und an den jeweils aktuellen Bedarf der Wirtschaft anpassen.
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Pressemitteilung vom 22.08.2014[↩]