Investitionsgarantien für deutsche Unternehmen im Ausland

Investitionsgarantien helfen Unternehmen bei der Finanzierung und Absicherung ihrer Auslandsprojekte und sind deshalb ein fester Bestandteil der Außenwirtschaftsförderung der Bundesregierung. Das Bundeswirtschaftsministerium hat jetzt seine Statistik für das abgelaufene Jahr 2010 vorgelegt: Im vergangenen Jahr wurden Garantien in Höhe von insgesamt 5,8 Milliarden € für deutsche Direktinvestitionen im Ausland übernommen. Dies ist das zweitbeste Ergebnis in der 50jährigen Geschichte der Investitionsgarantien.

Investitionsgarantien für deutsche Unternehmen im Ausland

Auch nach Unterzeichnung des EU-Reformvertrags von Lissabon bilden die derzeit gültigen deutschen Investitionsförderungs- und -schutzverträge mit weltweit mehr als 131 Staaten eine wesentliche Grundlage für die Übernahme von Investitionsgarantien. Um deutschen Unternehmen einen projekt- und risikogerechten Garantieschutz ihrer Auslandsengagements anbieten zu können, wurden die Investitionsgarantien inhaltlich weiter entwickelt: Neu ist die generelle Einführung der variablen Ertragsdeckung bei Beteiligungen. Diese kommt vor allem bei Rohstoffprojekten und Handelsketten zum Tragen, da dort die Erträge erfahrungsgemäß größeren Schwankungen unterworfen sind.

In 2010 wurde jede vierte neue Garantie zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen übernommen. Dabei wurden 83 Projekte in 24 Ländern abgesichert. Besonders erwähnenswerte Standorte deutscher Auslandsprojekte sind hierbei Äthiopien, Angola, Ruanda, Georgien und Kasachstan. Gleichwohl wurden die meisten Garantien für deutsche Vorhaben in Russland, China und der Ukraine übernommen.

Die Investitionsgarantien tragen sich selbst aus den erhobenen Gebühren und Entgelten. Das Garantieobligo der Bundesrepublik Deutschland aus den bestehenden Garantien erhöhte sich Ende 2010 auf 27,7 Mrd. € (2009: 24,3 Mrd. €) und damit auf den höchsten Stand seit Bestehen des Förderinstruments.