Die Europäische Kommission hat beschlossen, gegen Griechenland beim Gerichtshof der Europäischen Union eine Vertragsverletzungsklage einzureichen, weil das Land drei Urteilen des Europäischen Gerichtshofs zu ohne Rechtsgrund gezahlten Steuern, darunter die Mehrwertsteuer, nicht vollständig Folge geleistet hat.

Nach dem EU-Recht haben Steuerpflichtige Anspruch auf Erstattung entrichteter Steuern, wenn diese von Mitgliedstaaten in Verletzung des Gemeinschaftsrechts erhoben wurden. Griechenland hat eine solche Erstattung nicht ermöglicht. Wird festgestellt, dass ein Mitgliedstaat eine Steuer erhoben hat, die gegen das EU-Recht verstößt, so haben Steuerpflichtige Anspruch auf Erstattung gezahlter, aber nach EU-Recht nicht geschuldeter Steuerbeträge.
Griechenland wurde vom EuGH dreimal[1] wegen falscher Anwendung der MwSt-Richtlinie verurteilt, da Steuerpflichtige Anspruch auf die Erstattung von ohne Rechtsgrund entrichteter Mehrwertsteuer oder auf Vorsteuerabzug gehabt hätten. Griechenland hat solche Erstattungen oder einen solchen Abzug in der Praxis nicht ermöglicht.
Die Kommission übermittelte Griechenland im Februar 2008[2] und im Oktober 2009[3] mit Gründen versehene Stellungnahmen. Da Griechenland jedoch nach Ansicht der EU-Kommission keine geeigneten Maßnahmen ergriffen hat, hat die Kommission nun beschlossen, den Gerichtshof der Europäischen Union anzurufen.