Mit der Verordnung (EG) Nr. 1207/2001 hat die EU Vorschriften für die ordnungsgemäße Ausstellung oder Ausfertigung von Ursprungsnachweisen bei Warenausfuhren aus der Gemeinschaft im Rahmen ihrer präferenziellen Handelsbeziehungen mit bestimmten Drittländern festgelegt. Diese Ursprungsnachweise werden im Regelfall durch sogenannte Lieferantenerklärungen geführt. Die EU hat nunmehr die hierfür zu verwendenden Vordrucke geändert, um eine ordnungsgemäße Angabe des Ursprungs von Materialien, die zur Herstellung von Waren mit Ursprungseigenschaft in der Gemeinschaft dienen, zu gewährleisten. Diese geänderten Vordrucke für die Lieferantenerklärung sind ab dem 19. Februar 2008 zu verwenden.
