Die Inbetriebnahme des ATLAS Ausfuhr (AES) Releases 2.1 durch die Zollverwaltung wird voraussichtlich im vierten Quartal 2011 erfolgen. Mit diesem Releasewechsel wird auch das zurzeit deaktivierte Nachforschungsverfahren (Follow Up) in modifizierter Form umgesetzt und wieder in Betrieb genommen:

Die Regelungen des Nachforschungsverfahrens werden für Ausfuhranmeldungen angewendet, die ab der Inbetriebnahme von AES Release 2.1 entgegengenommen werden. Das bei der Übermittlung der Ausfuhranmeldung verwendete EDIFACT Nachrichtenrelease (AES 2.0.2. oder AES 2.1) ist hierbei unerheblich.
Ab dem 1. Januar 2012 erfolgt sodann eine sukzessive systemseitige Erledigung aller offenen Ausfuhrvorgänge, deren Datum der Entgegennahme vor Inbetriebnahme des AES Releases 2.1 liegt. Unabhängig von ihrem Bearbeitungszustand werden die betroffenen Vorgänge im Teilverfahren „Erledigung“ in einen Endzustand (BAZ 07 – Geschlossen) gebracht, anschließend können sie in ATLAS Ausfuhr nicht mehr bearbeitet werden.
Vor diesem Hintergrund werden Ausführer und Anmelder von der Zollverwaltung gebeten, alle vor Inbetriebnahme des AES Releases 2.1 eröffnete Ausfuhrvorgänge, für die keine Ausgangsbestätigungen bzw. Kontrollergebnisse vorliegen, unter Vorlage von gültigen Alternativnachweisen bei ihrer zuständigen Ausfuhrzollstelle zu erledigen.