Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Online-Konsultation eingeleitet, um Privatpersonen, Unternehmen und Steuerberater zum Problem der Doppelbesteuerung bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten in der EU zu befragen. Die Konsultation läuft bis zum 30. Juni 2010.

Doppelbesteuerung kann Bürger und Unternehmen von grenzüberschreitenden Tätigkeiten in der EU abhalten und damit das Funktionieren des Binnenmarktes beeinträchtigen. Diesem Problem will die EU-Kommission zu Leibe zu rücken. Die Konsultation soll dabei helfen, ein Bild vom wahren Ausmaß der Doppelbesteuerung und ihren finanziellen Auswirkungen für Bürger und Unternehmen zu gewinnen.
Durch die öffentliche Konsultation soll festgestellt werden, mit welchen konkreten Problemen die Steuerzahler in der EU konfrontiert sind, und in welchem Ausmaß Privatpersonen und Unternehmen für dieselben Einkünfte oder dieselben Gewinne in zwei oder mehr Mitgliedstaaten besteuert werden.
Wenn Privatpersonen und Unternehmen innerhalb der EU grenzüberschreitend tätig sind, werden sie gegebenenfalls in mehr als einem Mitgliedstaat steuerpflichtig. So können Privatpersonen, die auf ihrem täglichen Weg zur Arbeit eine Grenze überqueren, in ein anderes Land umziehen oder in einem anderen Land Einkünfte erzielen oder eine Erbschaft machen, sowohl in ihrem Wohnsitzland als auch in dem anderen Land, in dem sie tätig sind oder aus dem die Einkünfte stammen, der Besteuerung unterliegen. Unternehmen, die in mehr als einem Mitgliedstaat tätig sind, dürften ähnliche Erfahrungen machen.
Bürger stehen etwa dann vor Schwierigkeiten, wenn sie von zwei Staaten für denselben Gewinn, dasselbe Einkommen oder denselben Ertrag besteuert werden oder wenn zwei Steuerpflichtige, die in unterschiedlichen Staaten ansässig sind, für dieselbe Ware besteuert werden.
Es gibt Mechanismen, die diese internationale Doppelbesteuerung verhindern oder verringern sollen, wie Doppelbesteuerungsabkommen und nationale Steuervergünstigungen. Allerdings ist nicht klar, wie gut diese Mechanismen in der Praxis funktionieren und ob die Doppelbesteuerung dadurch wirklich beseitigt wird.
Die Konsultation betrifft alle direkten Steuern – Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Kapitalertragsteuer, Quellensteuer, Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer.
Für alle, die sich an dieser öffentlichen Konsultation beteiligen wollen, stellt die Europäische Kommission einen Online-Fragebogen zur Verfügung.