Die Europäische Union beabsichtigt, ab Januar 2006 durch Änderung der Anhänge 37 und 38 der ZK-DVO in Zollanmeldungen eine Kennnummer zur eindeutigen Identifizierung der Beteiligten vorzuschreiben. Unabhängig davon können die Mitgliedstaaten der EU bereits jetzt die Angabe entsprechender Kennnummern verlangen. Im Vorgriff auf die beabsichtigte EU-Regelung ist für alle in
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