Das am 1. Juni 2006 unterzeichnete Protokoll zur Änderung des deutsch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 29. August 1989 ist mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden am 28. Dezember 2007 in Kraft getreten.
Im Mittelpunkt des Änderungsprotokolls stehen:
- Der Verzicht auf die Erhebung von