Gerichtsstandsvereinbarung per eMail – und das Schriftformerfordernis der EuGVVO

Die Schriftformanforderungen des Art. 23 Abs. 2 EuGVVO verlangen nicht das Vorliegen einer elektronischen Verschlüsselung oder Signatur. Der Wortlaut des Art. 23 Abs. 2 EuGVVO, nach der elektronische Übermittlungen, die eine dauerhafte Aufzeichnung der Vereinbarung ermöglichen, der Schriftform gleichgestellt sind, gibt für ein derart qualifiziertes Formerfordernis nichts her. Auch der

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Die Ermittlung und Auslegung ausländischen Rechts im deutschen Zivilprozess

Der Tatrichter darf sich bei der Ermittlung ausländischen Rechts nicht auf die Heranziehung der Rechtsquellen beschränken, sondern muss auch die konkrete Ausgestaltung des Rechts in der ausländischen Rechtspraxis, insbesondere die ausländische Rechtsprechung, berücksichtigen. Nach § 293 ZPO ist das Gericht bei der Ermittlung ausländischen Rechts befugt, aber auch verpflichtet, geeignete

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Verjährung des Kaufpreisanspruchs im UN-Kaufrecht

Die Verjährung des Kaufpreisanspruchs aus einem dem UN-Kaufrechts-übereinkommen unterliegenden internationalen Warenkauf beurteilt sich nach dem nach dem Vertragsstatut zu bestimmenden unvereinheitlichten Recht, die Verwirkung von Ansprüchen dagegen nach dem Einheitsrecht des CISG. Verjährung von Kaufpreisansprüchen Die Frage einer Anspruchsverjährung wird, wie nicht zuletzt auch Art. 3 des Gesetzes zu dem

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UN-Kaufrecht und der Schuldbeitritt aufgrund Firmenfortführung

Bei einem dem UN-Kaufrechtsübereinkommen (CISG) unterliegenden internationalen Warenkauf beurteilt sich ein gesetzlicher Schuldbeitritt aufgrund Firmenfortführung nach dem am Ort der gewerblichen Niederlassung des fortgeführten Unternehmens geltenden Recht (Firmenstatut). Für die auf eine Firmenfortführung gestützte Haftung des Käufers findet unvereinheitlichtes deutsches Recht und damit § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB

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Vollstreckbarerklärung ausländischer Vollstreckungstitel – und die Nebenforderungen

Bei der im Exequaturverfahren möglichen Auslegung und Konkretisierung eines ausländischen Vollstreckungstitels können auch Forderungen, welche im ausländischen Vollstreckungstitel nicht ausdrücklich erwähnt werden, im Inland für vollstreckbar erklärt werden, sofern sie im Erststaat ohne eine solche Titulierung im Wege der Zwangsvollstreckung beigetrieben werden können. Die Vollstreckbarerklärung nach Art. 38 Abs. 1

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Der Schaden beim Multimodaltransport

Bei Abschluss eines Verkehrsvertrages über einen Multimodaltransport unter Einschluss einer Seebeförderung ist Ziffer 23.1.3 ADSp lex specialis gegenüber Ziffer 23.1.2 ADSp. Für die Anwendung von Ziffer 23.1.3 ADSp kommt es nicht darauf an, ob der Schadensort bekannt ist und auf welcher Teilstrecke – Land- oder Seebeförderung – der Schaden eingetreten

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Die Haftung der Bahn im internationalen Multimodal-Transport

Das Tatbestandsmerkmal „in Ergänzung“ in Art. 1 § 3 CIM erfordert nicht, dass die Bahn den Übernahme- oder den Ablieferungsort etwa wegen Fehlens eines Gleisanschlusses nicht auf der Schiene erreichen kann. Maßgeblich ist vielmehr, dass der Straßenbeförderung im Verhältnis zur Schienenbeförderung lediglich eine untergeordnete Bedeutung zukommt. Da es sich bei

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Betriebsbedingte Kündigungen bei einer Produktionsverlagerung ins Ausland

Die aus § 1 Abs. 2 KSchG folgende Verpflichtung des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer zur Vermeidung einer Beendigungskündigung – ggf. im Wege der Änderungskündigung – eine Weiterbeschäftigung zu geänderten, möglicherweise auch zu erheblich verschlechterten Arbeitsbedingungen anzubieten, bezieht sich grundsätzlich nicht auf freie Arbeitsplätze in einem im Ausland gelegenen Betrieb des Arbeitgebers.

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Die neue Existenz in Katar – und der deutsche Gründungszuschuss

Für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit im Ausland besteht (bei gleichzeitiger Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland) kein Anspruch auf einen Gründungszuschuss. Nach § 57 Abs 1 SGB III haben Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbstständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der

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Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen

In einigen Weltregionen ist die Gefahr von Piratenangriffen für Seeschiffe und deren Besatzung erheblich. Piraten verfügen in zunehmendem Maße über hochmoderne Technologie und Waffen und bedrohen damit das Leben der Seeleute und fremdes Eigentum. Deutschland ist mit seiner weltweit drittgrößten Handelsflotte in besonderem Maße auf die Sicherheit des Warenverkehrs angewiesen,

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Verauslagung von Zollgebühren durch den Frachtführer

Ein Aufwendungsersatzanspruch des Frachtführers aus § 420 Abs. 1 Satz 2 HGB wegen Verauslagung von Zollgebühren unterfällt der speziellen frachtvertraglichen Verjährungsregelung des § 439 HGB, weil die Verzollung des Frachtgutes eine notwendige Voraussetzung für den Weitertransport der Importware zum Empfänger ist. Die Vorschrift des § 439 Abs. 2 Satz 3

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Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs und die Sicherheitsleistung

Im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs entfällt die Veranlassung für eine vom Rechtsbeschwerdegericht angeordnete Sicherheitsleistung nicht deswegen, weil der angefochtene Beschluss aufgehoben und das Verfahren an das Oberlandesgericht zurückverwiesen worden ist. Im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs entfällt die Veranlassung für eine vom Rechtsbeschwerdegericht angeordnete Sicherheitsleistung nicht deswegen, weil

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Kleiner Grenzverkehr mit nicht visumpflichtigen Ausländern

Die Beschränkung der Höchstdauer des Aufenthalts eines nicht visumpflichtigen Ausländers im Schengen-Raum auf drei Monate je Halbjahr gilt nicht im kleinen Grenzverkehr. Bei Ausländern, die über eine Grenzübertrittsgenehmigung für den kleinen Grenzverkehr verfügen, ist die in bilateralen Abkommen zwischen den Mitgliedstaaten und den an sie angrenzenden Drittstaaten festgelegte Höchstaufenthaltsdauer unabhängig

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Visum für nicht mehr erwerbstätige Ausländer

Die Berechnung des zur Sicherung des Lebensunterhalts im Sinne von § 2 Abs. 3 AufenthG notwendigen Bedarfs und erforderlichen Einkommens richtet sich bei nicht (mehr) erwerbsfähigen Ausländern grundsätzlich nach den entsprechenden Bestimmungen des Sozialgesetzbuchs Zwölftes Buch – SGB XII – über die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

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Ausländisches Recht im deutschen Zivilprozess

Ist nach dem deutschen internationalen Privat- und Zivilverfahrensrecht ausländisches Recht (hier: griechisches Recht) anzuwenden, hat der Tatrichter dieses gemäß § 293 ZPO von Amts wegen zu ermitteln. Gibt die angefochtene Entscheidung keinen Aufschluss darüber, dass der Tatrichter seiner Pflicht zur Ermittlung ausländischen Rechts nachgekommen ist, ist davon auszugehen, dass eine

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Meldepflichten bei der Entsendung von Arbeitnehmern nach Deutschland

Ausländische Unternehmen, die Arbeitnehmer zur Ausführung von Werk- oder Dienstleistungen nach Deutschland entsenden, sind verpflichtet, die betreffenden Arbeitnehmer in Deutschland anzumelden. Außerdem sich sie zur Abgabe einer Versicherung in deutscher Sprache verpflichtet. Die Anmeldung erfolgt über das Formular 033035. Dieses Formular kann auch elektronisch ausgefüllt werden. Darüber hinaus sieht die

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Der arbeitslos gewordene Grenzgänger

Ein arbeitslos gewordener Grenzgänger kann Arbeitslosenunterstützung nur in seinem Wohnmitgliedstaat beziehen. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer zum Staat seiner letzten Beschäftigung besonders enge Bindungen beibehalten hat. Die Verordnung Nr. 883/2004 koordiniert die nationalen Systeme der sozialen Sicherheit in der Europäischen Union u. a. in Bezug auf Grenzgänger. Sie

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Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs

Ein ausländischer Schiedsspruch, der von einem Gericht dieses Staates aufgehoben wurde, kann in Deutschland nicht mehr für vollstreckbar erklärt werden. Nach § 1061 Abs. 1 Satz 1 ZPO richtet sich die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche nach dem Übereinkommen vom 10.06.1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (UNÜ) .

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Flämische Grundstücks- und Immobilienpolitik

Das flämische Dekret über die Grundstücks- und Immobilienpolitik verstößt gegen das Europäische Unionsrecht. In der Bedingung einer „ausreichenden Bindung“ des potenziellen Erwerbers einer Liegenschaft zu der „Zielgemeinde“ liegt eine nicht gerechtfertigte Beschränkung von Grundfreiheiten. In Belgien knüpft ein Dekret der Flämischen Region vom 27. März 2009 über die Grundstücks- und

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