In einem beim Gerichtshof der Europäischen Union anhängigen Vorabentscheidungsverfahren über Fragen des flämischen Dekrets über die Grundstücks- und Immobilienpolitik hat jetzt der Generalanwalt des Gerichtshofs der Europäischen Union seine Schlussanträge vorgelegt. Nach Ansicht des Generalanwalts verstößt das flämische Dekret gegen das europäische Unionsrecht. Die Übertragung von Grundstücken und Gebäuden davon
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