Das Europäische Unionsrecht regelt die Voraussetzungen, die ein Antrag auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls erfüllen muss, erschöpfend. Der Gläubiger muss dabei sämtliche bis zur Begleichung der Hauptforderung auflaufenden Zinsen verlangen können.
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 des Europäischen Parlaments …
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