Bei Flügen in die USA sind die Fluggesellschaften ab dem 1. November 2010 (Abflugdatum) gesetzlich verpflichtet, der US-amerikanischen Transportsicherheitsbehörde (TSA) spätestens 72 Stunden vor dem Flug Passagierdaten zur Verfügung zu stellen. Die gesetzlichen Vorgaben der US-Transportsicherheitsbehörde TSA gelten für alle Flüge aus den USA, in die USA und über die USA sowie für alle weltweiten Flüge aller US-amerikanischen Fluggesellschaften.

Die TSA verlangt im Rahmen ihres „Secure Flight“-Programms die Übermittlung der folgenden Daten:
- Nachname und alle Vornamen (wie in dem für die Einreise benutzten Reisepass angegeben)
- Geburtsdatum
- Geschlecht
- Soweit vorhanden, die Redress Nummer (Entschädigungsnummer). Eine solche Redress Nummer kann von jemanden beantragt werden, der unberechtigterweise auf der US-Beobachtungsliste gestanden hat.
Bei fehlenden Daten kann die Fluggesellschaft die Buchung streichen und die Ticketausstellung unterbinden.








