Spenden in den Niederlanden

Die EU-Kommission hat die Niederlande förmlich aufgefordert, ihre Vorschriften zu ändern, wonach Spenden, Schenkungen und Nachlässe zugunsten niederländischer und ausländischer Wohltätigkeitsorganisationen nur dann steuerbegünstigt sind, wenn die Organisation bei den niederländischen Steuerbehörden registriert wurde.

Spenden in den Niederlanden

Die Kommission betrachtet diese Vorschrift als unnötig restriktiv, da sie Steuervergünstigungen unmöglich macht, wenn die ausländische Wohltätigkeitsorganisation nicht in den Niederlanden registriert ist. Es steht den niederländischen Steuerbehörden selbstverständlich frei, vom Steuerpflichtigen einen Nachweis darüber anzufordern, dass die Bedingungen für die Gewährung der Steuervergünstigung erfüllt sind. Daher sieht die Kommission in der niederländischen Vorschrift einen Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit.

Die Aufforderung an die Niederlande erging in Form von mit Gründen versehenen Stellungnahmen, der zweiten Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 258 AEUV. Erhält die Kommission von der niederländischen Regierung binnen zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort auf diese Stellungnahmen, kann sie den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen.