Deutschland und die Britischen Jungferninseln haben gestern in London ein Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen unterzeichnet.

Das Abkommen über den Informationsaustausch zwischen Deutschland und den Britischen Jungferninseln gewährt deutschen Finanzbehörden Zugang zu den Informationen, die sie als zur Besteuerung erforderlich erachten. Dazu können Bankinformationen und Informationen über die Eigentumsverhältnisse an juristischen Personen und anderen Rechtsgebilden gehören. Der Zugang zu Informationen ist nicht davon abhängig, dass ein Steuerstrafverfahren eingeleitet ist oder der Verdacht auf eine Steuerstraftat besteht, die Informationserteilung erfolgt auch im Rahmen eines normalen Besteuerungsverfahrens.
Das Abkommen entspricht in vollem Umfang dem sogenannten OECD-Standard zu effektivem Informationsaustausch für Besteuerungszwecke.