Die Bundesrepublik hat nun auch mit den Turks- und Caicosinseln, einem Britischen Überseegebiet im Atlantischen Ozean, ein Abkommen über den steuerlichen Informationsaustausch geschlossen. Das Abkommen wurde am 4. Juni in Grand Turk unterzeichnet, es bedarf zu seinem Inkrafttreten noch der Ratifikation durch die gesetzgebenden Körperschaften in beiden Ländern.

Die bereits bisher bestehenden Rechtsvorschriften erlauben bereits die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch in Steuerstrafsachen. Nach dem neuen Abkommen wird zukünftig auch ein Informationsaustausch im „normalen“ Besteuerungsverfahren möglich. Das Abkommen zum steuerlichen Informationsaustausch mit den Turks- und Caicosinseln orientiert sich am „OECD-Standard“.








