Die Bundesrepublik Deutschland und das – mit der EU assoziierte – britische Überseegebiet Anguilla haben am Freitag in London ein Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen unterzeichnet.

Dieses Abkommen über Informationsaustausch zwischen Deutschland und Anguilla soll den deutschen Finanzbehörden Zugang zu Informationen gewähren, die nach Ansicht der Finanzverwaltung zur Durchführung der Steuerveranlagung in Deutschland erforderlich sind. Dazu zählen etwa Bankinformation wie auch Informationen über die Eigentumsverhältnissen an juristischen Personen und anderen Rechtsgebilden. Der Zugang der deutschen Finanzverwaltung zu diesen Informationen ist nicht davon abhängig, dass ein Steuerstrafverfahren eingeleitet ist oder der Verdacht auf eine Steuerstraftat besteht, die Auskunft wird also auch im Rahmen einer „normalen“ Steuerveranlagung erteilt.
Das Abkommen entspricht in vollem Umfang dem sogenannten OECD-Standard zu Transparenz und effektivem Informationsaustausch für Besteuerungszwecke. Das Netz der bilateralen Vereinbarungen zum Informationsaustausch für Besteuerungszwecke, insbesondere in Bezug auf Staaten und Gebiete mit Finanzzentren, wird von Deutschland damit weiter ausgebaut.