Anrechnung ausländischer Quellensteuer

Die im Rahmen der Ermittlung der Höhe der anzurechnenden ausländischen Quellensteuern maßgebende Regelung des § 34c Abs. 1 Satz 4 EStG enthält mit der Bezugnahme auf die „diesen Einkünften zugrunde liegenden Einnahmen“ einen spezifischen Veranlassungsbezug, der den Abzug von Betriebsausgaben und Betriebsvermögensminderungen in sachlicher und zeitlicher Hinsicht begrenzt. Dies entschied

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Euro-Münzen und -Scheine

Auflösung eines anglo-amerikanischen Trusts – und der schenkungsteuerliche Erwerb

Der Erwerb bei Auflösung einer Vermögensmasse ausländischen Rechts ist in dem Moment ausgeführt, in dem das gebundene Vermögen zivilrechtlich wirksam auf den Anfallsberechtigten übergeht. Zu welchem Zeitpunkt die einzelnen Vermögensgegenstände der Vermögensmasse auf den Erwerber übergehen, ist auf der Grundlage der dafür maßgebenden und nach den Regeln des Internationalen Privatrechts

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Einkünfte aus einem us-amerikanischen „401(k) pension plan“

Leistungen aus einem US-amerikanischen Altersvorsorgeplan „401(k) pension plan“ sind sonstige Einkünfte gemäß § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG. Die Einkünfte sind nach § 22 Nr. 5 Satz 2 EStG in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen Kapitalauszahlung und Einzahlungen zu besteuern, sofern der Steuerpflichtige während der Ansparphase nicht der inländischen Besteuerung

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Bern

Hinzurechnungsbesteuerung bei der Schweizer Zwischengesellschaft

Die Hinzurechnung von in den Wirtschaftsjahren 2004 bis 2006 erzielten Zwischeneinkünften i.S. des § 8 Abs. 1 AStG einer in der Schweiz ansässigen Zwischengesellschaft beschränkt zwar die Kapitalverkehrsfreiheit, ist aber gerechtfertigt und verstößt daher nicht gegen Unionsrecht . Sind unbeschränkt Steuerpflichtige an einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des

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Basel Rheinbrücke

Vermietungseinkünfte der schweizer Zwischengesellschaft

Einkünfte eines in Deutschland ansässigen Steuerpflichtigen aus der Vermietung eines in der Schweiz belegenen Grundstücks sind von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmen, wenn das Grundstück einer Betriebsstätte „dient“, die ihre Gewinne aus einer der in Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 Buchst. a Halbsatz 1 DBA-Schweiz 1971/2002

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Steuerliche Behandlung des Zeitwertkontos

In der modernen Arbeitswelt werden die Zeitwertkonten immer interessanter. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können davon in hohem Maße profitieren. Jedoch nur dann, wenn einige Faktoren genau berücksichtigt werden. Eine große Rolle spielt beispielsweise die steuerliche Behandlung des Zeitwertkontos. Hier gibt es unter Umständen große Unterschiede, die berücksichtigt werden müssen.

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Billigkeitserlass bei Auslandstätigkeit

Der Antrag auf Steuererlass nach § 34c Abs. 5 EStG i.V.m. den Regelungen des Auslandstätigkeitserlasses wird zeitlich durch die Festsetzungsverjährung und nicht bereits durch die Bestandskraft der Steuerfestsetzung begrenzt. Nach § 34c Abs. 5 EStG können die obersten Finanzbehörden der Länder oder die von ihnen beauftragten Finanzbehörden mit Zustimmung des

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Die grenzüberschreitende Betriebsaufspaltung – nur bei Schmälerung des inländischen Steueraufkommens?

Der Bundesfinanzhof hat in einem bei ihm anhängigen Verfahren das Bundesministerium der Finanzen aufgefordert, dem Verfahren beizutreten und zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen: Sind die Grundsätze der Betriebsaufspaltung in grenzüberschreitenden Sachverhalten nur dann anzuwenden, wenn es zu einer Schmälerung des inländischen Steueraufkommens kommt? Welche Folgerungen ergeben sich hieraus für

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Maßgeblichkeit ausländischer Buchführungspflichten im deutschen Besteuerungsverfahren

„Andere Gesetze“ i.S. des § 140 AO können auch ausländische Rechtsnormen sein. Eine in Deutschland beschränkt körperschaftsteuerpflichtige Aktiengesellschaft liechtensteinischen Rechts ist daher im Inland nach § 140 AO i.V.m. ihrer Buchführungspflicht aus liechtensteinischem Recht buchführungspflichtig. Eine auf ausländischem Recht beruhende Buchführungspflicht eines Steuerpflichtigen ist mithin zugleich als Mitwirkungspflicht im (inländischen)

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Einkünfte einer ausländischen Gesellschaft – und die Bindungswirkung eines Feststellungsbescheids

Die in einem Feststellungsbescheid i.S. des § 18 Abs. 1 Satz 1 AStG enthaltene Regelung, dass Einkünfte einer ausländischen Gesellschaft bei einem unbeschränkt steuerpflichtigen Gesellschafter gemäß § 7 Abs. 1 AStG steuerpflichtig sind, ist für die Steuerfestsetzung des unbeschränkt steuerpflichtigen Gesellschafters bindend (§ 182 Abs. 1 AO). Bei Bestandskraft des

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Teilwertabschreibung unbesicherter Forderungen aus Konzernlieferbeziehungen – und die Einkünftekorrektur nach dem Außensteuergesetz

Die fehlende Besicherung einer Forderung aus Lieferbeziehungen gehört grundsätzlich zu den nicht fremdüblichen „Bedingungen“ i.S. des § 1 Abs. 1 AStG. Gleiches gilt für Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk (hier: Art. 9 DBA-China 1985). Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk (hier: Art. 9 DBA-China 1985) beschränkt den Korrekturbereich des § 1

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Steuerabzug von Drittlands-Unternehmern

Die im Vorsteuer-Vergütungsverfahren geltende Einschränkung des § 18 Abs. 9 Satz 6 UStG (jetzt: § 18 Abs. 9 Satz 4 UStG) zur Gegenseitigkeit findet gemäß § 15 Abs. 4b UStG unter den dort genannten Voraussetzungen auch im allgemeinen Besteuerungsverfahren Anwendung. Fehlt es in den dort genannten Fällen an der für

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Osaka

Karlsruhe -und das EU-Freihandelsabkommen („Wirtschaftspartnerschaftsabkommen“) mit Japan

Das Bundesverfassungsgericht hat eine von 9.393 Beschwerdeführern eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen die Zustimmung der Bundesregierung zum Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft (WAP bzw. JEFTA: “ Agreement between the European Union and Japan for an Economic Partnership“)) nicht zur Entscheidung angenommen. Abschluss des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens Am

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Doppelbesteuerung – und das Verständigungsverfahren nach dem EU-Schiedsübereinkommen

Das Verständigungs- und Schlichtungsverfahren nach dem EU-Schiedsübereinkommen hat obligatorischen Charakter, es führt daher bei Vorliegen der Voraussetzungen zwingend zur Beseitigung der Doppelbesteuerung. Wenn durch ein Gerichts- oder Verwaltungsverfahren endgültig festgestellt ist, dass eines der beteiligten Unternehmen durch Handlungen, die eine Gewinnberichtigung zur Folge haben, einen empfindlich zu bestrafenden Verstoß gegen

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Auslegung eines Doppelbesteuerungsabkommens – und die Änderungen im OECD-Musterkommentar

Welchen Einfluss hat eine Änderung des OECD-Musterkommentars auf die Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen? Mit dieser Frage hatte sich aktuell der Bundesfinanzhof zu befassen: Es widerspricht der ständigen Spruchpraxis des Bundesfinanzhofs, im Sinne einer dynamischen Abkommensauslegung der späteren Fortentwicklung oder Änderung von OECD-Verlautbarungen eine streitentscheidende Bedeutung für das Verständnis bereits zuvor verhandelter

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