Das upstream-Darlehen der ausländischen Tochtergesellschaft

Vergütungen für Fremdkapital, das eine Kapitalgesellschaft nicht nur kurzfristig von einem Anteilseigner erhalten hat, der zu einem Zeitpunkt im Wirtschaftsjahr wesentlich am Grund- oder Stammkapital beteiligt war, sind auch eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA), wenn die Vergütungen insgesamt mehr als 250.000 EUR betragen und wenn eine (Nr. 1) nicht in einem

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Grenzüberschreitende Namensnutzung im Konzern

Eine Namensnutzung im Konzern begründet keine Geschäftsbeziehung i.S. § 1 Abs. 4 AStG a.F., die den Ansatz eines Korrekturbetrags i.S. § 1 Abs. 1 AStG a.F. rechtfertigt. Die Gestattung einer unentgeltlichen Namensnutzung zwischen nahestehenden Personen eines Konzerns ist mithin steuerrechtlich anzuerkennen und führt nicht zu einer Korrektur der Gewinnermittlung nach

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Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft wird nach § 36 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 Satz 4 Buchst. f EStG 1990 n.F./1997 nicht angerechnet, wenn die Einnahmen oder die anrechenbare Körperschaftsteuer bei der Veranlagung nicht erfasst werden. Dass die Anrechnungsbeschränkung auf unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Körperschaften gegen die unionsrechtlich verbürgte Kapitalverkehrsfreiheit

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Das Upstream-Darlehen der ausländischen Tochtergesellschaft – und die Frage der verdeckten Gewinnausschüttungen

Mit der Frage, ob und in welchem Umfang Zinsen, die für sog. Upstream-Darlehen an Tochtergesellschaften gezahlt werden, nach § 8a KStG als verdeckte Gewinnausschüttungen zu behandeln sind, hatte sich aktuell das Finanzgericht Münster zu befassen: Vergütungen für Fremdkapital, das eine Kapitalgesellschaft nicht nur kurzfristig von einem Anteilseigner erhalten hat, der

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Zinsloses Darlehen für die belgische Tochtergesellschaft

Nach § 1 Abs. 1 AStG a.F. werden Einkünfte eines Steuerpflichtigen aus Geschäftsbeziehungen mit einer ihm nahe stehenden Person so angesetzt, wie sie unter den zwischen unabhängigen Dritten vereinbarten Bedingungen angefallen wären, wenn sie dadurch gemindert sind, dass er im Rahmen solcher Geschäftsbeziehungen zum Ausland Bedingungen vereinbart, die von denen

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Auswärtstätigkeit im Ausland

Ein Arbeitnehmer, der zunächst für drei Jahre und anschließend wiederholt befristet von seinem Arbeitgeber ins Ausland entsandt worden ist, begründet dort keine regelmäßige Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG, auch wenn er mit dem ausländischen Unternehmen für die Dauer des Entsendungszeitraums einen unbefristeten Arbeitsvertrag

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Das Darlehn von der ausländischen Konzerngesellschaft

Gewährt eine nicht zur Anrechnung von Körperschaftsteuer berechtigte (ausländische) Kapitalgesellschaft ihrer unbeschränkt steuerpflichtigen (inländischen) Schwester-Kapitalgesellschaft ein Darlehen, werden die dafür gezahlten Zinsen nur dann nach § 8a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. Satz 2 KStG 1999 a.F. in verdeckte Gewinnausschüttungen umqualifiziert, wenn auch die (gemeinsame) Muttergesellschaft nicht zur

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Keine Verzinsung der Wegzugsteuer

Die Wegzugsteuer unterliegt nach Ansicht des Finanzgerichts Düsseldorf nicht der Vollverzinsung. In dem hier vom Finanzgericht Düsseldorf entschiedenen Fall besitzen die Kläger die deutsche Staatsangehörigkeit und unterhielten bis 2011 einen Wohnsitz in Deutschland. Der Kläger war zu 25 % an einer inländischen GmbH beteiligt. Dabei handelte es sich zum Teil

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Verrechnungspreisdokumentation

Eine Person steht einem Steuerpflichtigen i.S. von § 1 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 AStG nahe, wenn eine dritte Person am Grundkapital oder Stammkapital sowohl der Person als auch des Steuerpflichtigen unmittelbar oder mittelbar wesentlich beteiligt ist. Beschränkungen im Innenverhältnis aufgrund einer Treuhand sind ebenso unbeachtlich wie Stimmrechtsbeschränkungen. Gleiches

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Gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung bei Beteiligung einer ausländischen Familienstiftung

Ist eine ausländische Familienstiftung an einer inländischen Personengesellschaft beteiligt, ist der in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Stifter ungeachtet der Einkommenszurechnung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 AStG nicht in die gesonderte und einheitliche Feststellung des Gewinns der Personengesellschaft als Feststellungsbeteiligter einzubeziehen. Ist die ausländische Familienstiftung in Deutschland weder unbeschränkt noch

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Auslandsspenden

Spenden an im Ausland ansässige gemeinnützige Organisationen sind nur dann steuerlich absetzbar, wenn der Spendenempfänger die deutschen gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben erfüllt und der Spender dies gegenüber dem für ihn zuständigen Finanzamt durch Vorlage geeigneter Belege nachweist. In einem beim Finanzgericht Düsseldorf anhängigen Rechtsstreit hatte ein Steuerpflichtiger an eine in Spanien ansässige

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Die Standby-Wohnung als deutscher Wohnsitz?

Ein Arbeitnehmer, der bereits in einem europäischen Nicht-EU-Land einen Familienwohnsitz hat, begründet in Deutschland in der Regel keinen steuerlichen Wohnsitz nach § 8 AO, wenn er sich gemeinsam mit Berufskollegen im ständigen zeitlichen Wechsel und ohne uneingeschränkte Verfügungsmöglichkeit eine Wohnung in Deutschland teilt. Geklagt hatte ein Pilot, der als europäischer

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Nicht nur die Schweiz – der Informationsaustausch in Steuersachen

Den weltweit agierenden Unternehmen hat der Bundesfinanzminister in Bezug auf ihre Steuerzahlungen den Kampf angesagt: Vorallem wendet er sich in seinem Podcast „Schäuble zur Sache“ gegen die Firmen, die durch geschicktes Ausnutzen internationaler steuerlicher Regelungen ihre Steuerlast erheblich senken. Diese Unternehmen würden dadurch nicht mehr – wie jeder Steuerpflichtige –

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Betriebsstättengewinne einer ungarischen Kapitalgesellschaft vor dem EU-Beitritt

Die Grundsätze des EuGH-Urteils vom 23. Februar 2006 C-253/03, CLT-UFA (Slg. 2006, I-1831) zur unionsrechtlichen Niederlassungsfreiheit, wonach die Gewinne der Zweigniederlassung einer Gesellschaft, die ihren Sitz in einem anderen Mitgliedstaat hat, nicht mit einem höheren Steuersatz belastet werden dürfen als die Gewinne einer Tochtergesellschaft einer solchen Gesellschaft, die ihre Gewinne

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Verlust aus einer britischer Unternehmensbeteiligung

Nur wenn auf Grund eines vorgefertigten Konzepts die Möglichkeit geboten werden soll, gezielt zeitweilig Verluste zu nutzen, scheidet nach § 15 b EStG die steuerlichen Berücksichtigung von Verlusten aus einer Beteiligung an einem vom Steuerpflichtigen selbst gegründeten britischen Unternehmen aus. So die Entscheidung des Hessischen Finanzgerichts in dem hier vorliegenden

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