Das Bundesverfassungsgericht hat eine von 9.393 Beschwerdeführern eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen die Zustimmung der Bundesregierung zum Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft (WAP bzw. JEFTA: “ Agreement between the European Union and Japan for an Economic Partnership“)) nicht zur Entscheidung angenommen. Abschluss des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens Am
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