Doppelbesteuerung bei der Erbschaftsteuer

Die Erbschaftsteuer, die ein ausländischer Staat auf den Erwerb von Kapitalvermögen erhebt, das ein inländischer Erblasser in dem Staat angelegt hatte, ist bei Fehlen eines Doppelbesteuerungsabkommens weder auf die deutsche Erbschaftsteuer anzurechnen noch als Nachlassverbindlichkeit zu berücksichtigen. Führt die Doppelbesteuerung zu einer übermäßigen, konfiskatorischen Steuerbelastung, kann eine Billigkeitsmaßnahme geboten sein.

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Steuer-CDs und die Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung

Mit der kürzlich bekannt gewordenen Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung des Präsidenten und Aufsichtsratsvorsitzenden des FC Bayern München ist ein mögliches Steuerabkommen mit der Schweiz wieder in den Vordergrund der Diskussion gerückt. Herr Hoeneß hatte auf dieses Abkommen gesetzt um sein „Problem“ mit einem Schweizer Konto zu bereinigen. Nachdem das Steuerabkommen aber

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„Working Interests“ als steuerfreie USA-Einkünfte

Ein „Working Interest“, also eine Beteiligung an geförderten Bodenschätzen und Förderanlagen in den USA (Produktionsbeteiligung), führt in Deutschland nicht zu steuerfreien Einkünften. Die Beteiligung eins deutschen Steuerpflichtigen durch seine „Working Interests“ an amerikanischen Erdöl– und Erdgasvorkommen stellt keine nur dem Progressionsvorbehalt unterliegende und ansonsten nach Art. 7 Absatz 1 DBA-USA

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Niederländische Ackerflächen als Betriebsstätte

Land- und forstwirtschaftlich bewirtschafteter Grund und Boden ist eine Betriebstätte im Sinne des § 12 Satz 1 AO. Dies gilt im Rahmen eines Doppelbesteuerungsabkommens (hier: das DBA-Niederlande) auch für im Ausland belegene Ackerflächen. Die in den Niederlanden bewirtschafteten Flächen stellen eine Betriebstätte dar. Aus diesem Grund unterliegen die auf diese

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Schachtelprivileg für Ausschüttungen einer französischen SICAV

Die Gewährung des abkommensrechtlichen Schachtelprivilegs für Ausschüttungen einer französischen Investmentgesellschaft in der Rechtsform einer société d´investissement à capital variable (SICAV) an eine deutsche Kapitalgesellschaft ist zwar nicht deswegen ausgeschlossen, weil die SICAV von der französischen Körperschaftsteuer persönlich befreit ist. Sie setzt jedoch voraus, dass es sich bei der SICAV nach

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Steuerrechtliche Berücksichtigung von ausländischen Sozialversicherungsbeiträgen

Obligatorische Beiträge an die schweizerische Alters- und Hinterlassenenversicherung können nicht als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn sie aus Einkünften stammen, die in Deutschland aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens Deutschland-Schweiz steuerfrei sind. Der fehlende Sonderausgabenabzug verstößt nicht gegen höherrangiges Recht.Die entsprechenden Beiträge können auch nicht bei der Ermittlung des besonderen Steuersatzes im Rahmen eines

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Die Kosten eines Verständigungsverfahrens

Nach § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG ist Veräußerungsgewinn der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten die Anschaffungskosten übersteigt. Veräußerungskosten sind solche Aufwendungen, die in unmittelbarer sachlicher Beziehung zu dem Veräußerungsgeschäft stehen . Zu den in unmittelbarer sachlicher Beziehung zu dem Veräußerungsgeschäft stehenden Kosten gehören nach

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Schweizer Arbeitsplatz und deutscher Progressionsvorbehalt

Das DBA-Schweiz schließt den Ansatz eines Progressionsvorbehalts bei der deutschen Besteuerung für solche Einkünfte nicht aus, die nach der Verlegung des Wohnsitzes von Deutschland in die Schweiz aufgrund einer in der Schweiz ausgeübten nichtselbständigen Tätigkeit erzielt wurden. Gemäß § 32b Abs. 1 Nr. 2, 1. Halbsatz EStG ist bei der

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Treaty override

Im Rahmen einer Richtervorlage nach Art. 100 GG hat der Bundesfinanzhof dem Bundesverfassungsgericht die seit langem schwelende Frage vorgelegt, ob der Gesetzgeber durch ein sog. Treaty override gegen Verfassungsrecht verstößt. Konkreter Hintergrund dieses Vorlagebeschlusses ist die Regelung des § 50d Abs. 8 EStG. Danach wird für die Einkünfte eines unbeschränkt

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Neues Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Luxemburg

Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble und Finanzminister Luc Frieden haben diese Woche in Berlin das neue Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg unterzeichnet. Das Abkommen, dass im Internetangebot des Bundesfinanzministeriums bereits veröffentlicht wurde, bedarf noch der Ratifizierung

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Ausländischer Veräußerungsverlust und Progressionsvorbehalt

Ein im Ausland realisierter Verlust aus der Veräußerung oder Aufgabe eines Betriebs, der abkommensrechtlich in Deutschland nur bei der Festsetzung des Steuersatzes (sog. Progressionsvorbehalt) zu berücksichtigen ist, unterfällt nicht der sog. Fünftel-Methode für außerordentliche Einkünfte. Im hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall waren die Kläger in den Zeitabschnitten des Streitjahres, in

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Arbeitslöhne deutscher Piloten irischer Fluggesellschaften

Der Arbeitslohn eines Piloten, der in Deutschland wohnt, aber an Bord eines Flugzeugs im internationalen Verkehr für eine irische Fluggesellschaft tätig ist, kann in Deutschland nicht besteuert werden. Hintergrund dieses Urteils des Bundesfinanzhofs ist eine Regelung in dem zwischen Deutschland und Irland geschlossenen Doppelbesteuerungs-Abkommen (DBA). Danach gebührt das Besteuerungsrecht für

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Einkünfte eines Entwicklungshelfers in Kasachstan

Nach Auffassung des Finanzgerichts besteht für die Einkünfte eines in Kasachstan eingesetzten Entwicklungshelfers ein aus dem Kassenstaatsprinzip des Art.19 DBA Kasachstan resultierendes Besteuerungsrecht Deutschlands. Richtigerweise müssen die Einkünfte daher in die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer einbezogen werden, und zwar unabhängig davon, ob die Entwicklungshelfer unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig waren. 1. Alternative:

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Inländische Besteuerung der Pensionskassen-Beiträgen des dänischen Arbeitgebers

Die Beiträge des dänischen Arbeitgebers eines Grenzgängers zu einer betrieblichen Pensionskasse unterliegen als Teil des Arbeitslohns wegen der Nichtbesteuerung in Dänemark dem Besteuerungsrecht Deutschlands und sind allenfalls teilweise nach § 3 Nr. 63 Satz 1 EStG steuerfrei. Die Zukunftssicherungsleistungen des dänischen Arbeitgebers in Form der Beitragszahlung zur Pensionskasse gehören zu

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Verlustausgleich bei „Holland-Fonds“

Ein Verlustausgleich zwischen den aus einem Hollandfonds in einzelnen Streitjahren erzielten negativen ausländischen Einkünften und den positiven inländischen Einkünften ist weder nach nationalem Recht möglich noch aufgrund eines Anwendungsvorrangs europäischen Primärrechts geboten. Eine Berücksichtigung der negativen ausländischen Einkünfte beim Progressionsvorbehalt scheidet ebenfalls aus. Ein vertikaler Verlustausgleich zwischen den negativen ausländischen

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Doppelbesteuerungsabkommen mit Lichtenstein

Das Fürstentum Liechtenstein und die Bundesrepublik Deutschland haben am vergangenen Donnerstag in Berlin ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Eckpunkte des Abkommens Das Abkommen soll insbesondere eine solide Grundlage bilden für gegenseitige Investitionen. So werden insbesondere grenzüberschreitende Beteiligungen von Quellensteuern entlastet, indem Nullsätze für Quellensteuern auf bestimmte Dividenden, Zinsen und Lizenzen, die zwischen

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Anrechnung fiktiver brasilianischer Quellensteuer

Für den Zinsbegriff des Art. 24 Abs. 3 Buchst. b DBA-Brasilien ist ausschließlich die abkommensrechtliche Zinsdefinition maßgeblich; ob es sich auch nach brasilianischem Steuerrecht um „Zinsen“ handelt, ist unerheblich. Anzurechnen ist nach Art. 24 Abs. 3 Buchst. b DBA-Brasilien die auf den Bruttobetrag der gezahlten Zinsen entfallende fiktive Quellensteuer. Bei

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Deutsch-Lichtensteinisches Doppelbesteuerungsabkommen

Deutschland und das Fürstentum Lichtenstein haben gestern in der lichtensteinischen Botschaft in Berlin der Entwurf eines „Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Bundesrepublik Deutschland“ paraphiert. Das jetzt ausgehandelte Doppelbesteuerungsabkommen ist aus deutscher

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