Die Abfindung eines französischen Arbeitgebers ist nach Maßgabe des Art.20 Abs. 1 Buchst. a des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom …
Lesen














