Eine Ausfuhrerstattung kann wegen Nichteinhaltung der unionsrechtlichen Vorschriften zum Schutz von Tieren beim Transport abgelehnt werden. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall meldete die Tierhändlerin im August 2006 beim Hauptzollamt Rinder zur Ausfuhr in den Kosovo an. Die Tiere wurden per LKW nach Triest und von dort per Schiff
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