Ausfuhrerstattung – und der Tierschutz

Ausfuhrerstattung können wegen Verstoßes gegen tierschutzrechtliche Vorschriften beim Eisenbahntransport von lebenden Rindern versagt werden.

VO Nr. 615/98 setzt für die Zahlung der Ausfuhrerstattung (u.a.) die Einhaltung der RL 91/628/EWG voraus. Damit sind auch die Vorschriften der RL 91/628/EWG über die …

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Ausfuhrerstattung – und die Vorlage der Ausfuhrlizenz

Ist die Ausfuhrlizenz bereits im Ausfuhrverfahren vorzulegen? Und können die Ankunftsnachweise noch nachgereicht werden? Für diese Rechtsfragen der Ausfuhrerstattung hat jetzt der Bundesfinanzhof ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union gerichtet:

Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Fragen

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Verjährungsfristen im Ausfuhrerstattungsrecht

Der Gemeinsame Senat des Finanzgerichts Hamburg für die Länder Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein vertritt in einer aktuellen Entscheidung die – von der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs abweichende – Ansicht, dass Ansprüche des Hauptzollamtes Hamburg-Jonas auf Rückforderung von im …

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Ausfuhrerstattung und Rückforderungszinsen

Wird wegen einer begangenen Unregelmäßigkeit zu Unrecht gewährte Ausfuhrerstattung zurückgefordert, unterliegt der damit zusammenhängende Zinsanspruch der vierjährigen Verjährungsfrist gemäß Art. 3 Abs. 1 VO Nr. 2988/95. Durch den Erlass des Rückforderungsbescheids wird die Verjährungsfrist unterbrochen.

Mit dieser Entscheidung hob der …

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Ausfuhrerstattung für verendete Rinder

Eine bei der Ausfuhr lebender Rinder zu gewährende Ausfuhrerstattung ist wegen Verendens von mehr als fünf Tieren infolge nicht tierschutzgerechter Durchführung eines aus mehreren Ausfuhranmeldungen bestehenden Sammeltransports nur dann um den Betrag weiter zu kürzen, der für die während des …

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Ausfuhrerstattung für lebende Rinder

Die beim Transport lebender Rinder gemäß Art. 3 VO Nr. 615/98 erforderliche tierärztliche Kontrolle der ersten Entladung der Tiere im Bestimmungsland hat jedenfalls im unmittelbaren Anschluss an den Entladevorgang zu erfolgen. Eine tierärztliche Kontrolle erst zwölf Tage nach dem Entladen …

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Keine Ausfuhrerstattung bei falschem Anmelder

Der Inhaber der Ausfuhrlizenz muss zur Begründung seines Erstattungsanspruchs die Erzeugnisse ausführen und für diese eine Ausfuhranmeldung für Erstattungszwecke abgeben. Hat eine andere Person als der Inhaber der Ausfuhrlizenz die Ausfuhranmeldung abgegeben, kann diese weder nach Art. 65 ZK noch …

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Stichprobenprüfung bei der Ausfuhrerstattung

Bei der zollamtlichen Überprüfung, ob die Ausfuhrerzeugnisse der in der Ausfuhranmeldung angegebenen Marktordnungs-Warenlistennummer entsprechen, gibt es bei zum Teil fehlender Entsprechung keine Fehlertoleranzen. Sind die Erzeugnisse in der Ausfuhranmeldung als einheitlich beschaffen beschrieben, kann sich die Zollbehörde, unter Beachtung einer …

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Zahlung differenzierter Ausfuhrerstattung

Die Zahlung differenzierter Ausfuhrerstattung setzt den Nachweis der Überführung der Erzeugnisse in den freien Verkehr des betreffenden Drittlandes voraus. Eine Verzollungsbescheinigung, aus der sich ergibt, dass die Erzeugnisse zu einem verminderten Zollsatz unter der Bedingung ihrer werterhöhenden Bearbeitung im Drittland …

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Prozesszinsen bei der Ausfuhrerstattung

Die im Ausfuhrerstattungsrecht vorgesehene Sanktion wegen zu Unrecht beantragter Erstattung aufgrund falscher Angaben des Ausführers ist keine Abgabe zu Marktordnungszwecken, sondern ein unselbständiger Rechnungsposten bei der Festsetzung des zustehenden Erstattungsbetrags, so dass im Fall einer erfolgreichen gerichtlichen Anfechtung der Erstattungsfestsetzung …

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Ausfuhrerstattung nach fehlerhafter Beschau

Die in der Ausfuhranmeldung enthaltenen Angaben sind bei der Entscheidung über die Gewährung von Ausfuhrerstattung zugrunde zu legen, wenn keine Überprüfung der Anmeldung stattgefunden hat. Das Gleiche gilt, wenn die Überprüfung der Anmeldung unter Missachtung der verordnungsrechtlichen Anforderungen an eine …

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CMR-Frachtbrief ohne Unterschrift

Eine Ausfuhrerstattung ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofs nicht möglich, wenn auf dem CMR-Frachtbrief die Unterschrift des Frachtführers fehlt.

Die Ausfuhr ist durch ein Beförderungspapier zu belegen. Das Beförderungspapier ist eine Urkunde, die über den den Transport der Ware betreffenden Frachtvertrag …

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