Im Fall einer unerlaubten Ausfuhr von Dual-Use-Gütern stellen die gesamten eingegangenen Verkaufserlösen das im Sinne von § 73 Abs. 1 Satz 1 Alternative 2, Abs. 3 StGB aus der Tat Erlangte dar. Denn da die für die verfahrensgegenständlichen Ausfuhren erforderlichen Genehmigungen nicht erteilt wurden bzw. im Falle der Antragstellung nicht
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