Die Ausschlussfrist des Vorsteuervergütungsverfahren – und die nicht vorgelegten Rechnungen

Durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist bereits geklärt, dass der Vergütungsantrag dem amtlichen Muster entsprechen muss und die Antragsfrist nur durch einen vollständigen, dem amtlichen Muster in allen Einzelheiten entsprechenden Antrag gewahrt wird . Hierzu bedarf es auch keiner Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union. Denn die Anforderungen an den

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