Am 1. Januar 2008 tritt das Zweite Gesetz zur Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze in Kraft. Damit ist die Grundlage für die Errichtung von neuen Mittelbehörden der Bundesfinanzverwaltung geschaffen worden. Zum 1. Januar 2008 werden fünf Bundesfinanzdirektionen mit Sitz in Hamburg, Potsdam, Köln, Neustadt an der Weinstrasse und Nürnberg
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