Einkünfte aus einem us-amerikanischen „401(k) pension plan“

Leistungen aus einem US-amerikanischen Altersvorsorgeplan „401(k) pension plan“ sind sonstige Einkünfte gemäß § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG. Die Einkünfte sind nach § 22 Nr. 5 Satz 2 EStG in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen Kapitalauszahlung und Einzahlungen zu besteuern, sofern der Steuerpflichtige während der Ansparphase nicht der inländischen Besteuerung

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Steuerfreistellung von Gewinnausschüttungen aufgrund des DBA-USA

§ 8b Abs. 6 Nr. 1 KStG 1999 i.d.F. bis zur Änderung durch das StSenkG, der für den Fall, dass Gewinnanteile, die von einer ausländischen Gesellschaft ausgeschüttet werden, von der Körperschaftsteuer befreit sind, vorsieht, dass ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibungen bei der Gewinnermittlung nicht zu berücksichtigen sind, ist unionsrechtlich ausschließlich an der Niederlassungsfreiheit

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Währungsverlusten bei Investition in Auslandsbetriebsstätten

Ist eine deutsche Personengesellschaft (Oberpersonengesellschaft) an einer ausländischen Personengesellschaft beteiligt, mindert ein Währungsverlust aus der Liquidation der ausländischen Unterpersonengesellschaft nicht den im Inland steuerpflichtigen Gewerbeertrag. Sind die aus der Beteiligung an einer Unterpersonengesellschaft erzielten und nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung befreiten ausländischen (hier: US-amerikanischen) Einkünfte gemäß § 180

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Das Darlehn von der ausländischen Konzerngesellschaft

Gewährt eine nicht zur Anrechnung von Körperschaftsteuer berechtigte (ausländische) Kapitalgesellschaft ihrer unbeschränkt steuerpflichtigen (inländischen) Schwester-Kapitalgesellschaft ein Darlehen, werden die dafür gezahlten Zinsen nur dann nach § 8a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. Satz 2 KStG 1999 a.F. in verdeckte Gewinnausschüttungen umqualifiziert, wenn auch die (gemeinsame) Muttergesellschaft nicht zur

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Beratungskosten für ein Verständigungsverfahren und der Veräußerungsgewinn

Beratungskosten eines in Deutschland beschränkt Steuerpflichtigen für ein Verständigungsverfahren zwischen Deutschland und den USA wegen des Besteuerungsrechts hinsichtlich eines Gewinns aus der Veräußerung einer GmbH-Beteiligung stellen keine Veräußerungskosten im Sinne von § 17 Abs. 2 EStG dar und mindern daher den steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn nicht. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen

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Kein negativer Progressionsvorbehalt beim DBA-USA

Nach einem Doppelbesteuerungsabkommen steuerfreie negative ausländische Einkünfte im Sinne des § 2a EStG 2002 sind auch nach dem Übergang von der sog. Schattenveranlagung zur sog. Hinzurechnungsmethode nicht im Wege des negativen Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Rechtsstreit sind die Verluste der Klägerin aus ihrem in den

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Lizenzzahlungen an den US-Gesellschafter

Erhält ein in den USA ansässiger Gesellschafter einer deutschen Personengesellschaft Lizenzvergütungen für von ihm der Gesellschaft eingeräumte Rechte, so dürfen diese Vergütungen nach Art. 12 Abs. 1 DBA-USA 1989 a.F. nur in den USA und nicht in Deutschland besteuert werden . Die in § 50d Abs. 10 Satz 1 EStG

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