Vergütungen aus Arbeit i.S. von Art. 14 dies Doppelbesteuerungsabkommen mit Singapur “stammen” i.S. von Art. 21 DBA-Singapur aus Deutschland, wenn sie von einem hier ansässigen Arbeitgeber als Vergütung für die Tätigkeit in Singapur gezahlt werden.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 22. Februar …
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